Doch wie geht es jetzt weiter nach den Wahlen? Wann wird die neue Landeschefin in ihr Amt eingeführt? Wie sieht der politische Fahrplan in den Städten und Gemeinden aus?
Das neu gewählte Landesparlament konstituiert sich innerhalb von 30 Tagen nach den Wahlen. In diesem Zusammenhang gilt es unter anderem einen Landtagspräsidenten zu wählen. Angesichtes des klaren Vorsprungs an Sitzen hat auch hier die Volkspartei PP die beste Ausgangsposition, einen Kandidaten ihre Wahl durchzudrücken. Im ersten Wahlgang ist hierfür noch eine absolute Mehrheit erforderlich. Stellt sich diese nicht ein, genügt im zweiten Wahlgang eine einfache Mehrheit.
Nachdem das neue Landesparlament seine Arbeit formell aufgenommen hat, bleiben den Abgeordneten 15 Tage, den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin zu wählen und in sein beziehungsweise ihr Amt einzuführen. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die neue Regierungschefin Marga Prohens heißen und aus den Reihen des Wahlsiegers PP kommen wird. Sollte sie im ersten Durchgang die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen nicht erreichen, müsste sie 48 Stunden warten. Dann stünde ein zweiter Wahlgang auf dem Programm, in dem sie mit einfacher Mehrheit zur Ministerpräsidentin der Balearen gewählt werden würde. Das wäre spätestens am 6. Juli der Fall.
Nach der Amtseinführung des balearischen Ministerpräsidenten – in diesem Fall der balearischen Ministerpräsidentin – konstituieren sich die vier Inselräte, die es auf den Balearen gibt: Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera. Hier ist das Prozedere einfacher als im Landesparlament. Kommt keine absolute Mehrheit zustande, regiert jene Partei, die die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte. Auf Mallorca war dies die konservative Volkspartei, die 13 von 33 Inselratsdezernenten stellen wird.
Bleiben noch die Rathäuser in den Städten und Gemeinden. Diese sollten dem spanischen Wahlgesetz zufolge spätestens 20 Tage nach den Kommunalwahlen ihre Arbeit in neuer Zusammensetzung aufnehmen, also am 17. Juni oder früher. Dazu braucht die stärkste Partei nicht zwingend die absolute Mehrheit im Stadt- oder Gemeinderat. Kommt diese nicht zustande, wird der Spitzenkandidat jener Partei Bürgermeister, die in der Wählergunst die Nase vorne hatte.
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