Busse und Bahnen sind in diesem Jahr kostenlos. Doch dieser Erlass der Balearen-Regierung ist möglicherweise verfassungswidrig | Miquel A. Cañellas
Die Regierung von Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat das vom balearischen Landesparlament im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz, das "außerordentliche Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine" vorsieht, als zum Teil verfassungswidrig erklärt. Die Zentralregierung hatte in diesem Zusammenhang bereits mehrfach vor einer Überschreitung der Befugnisse von Seiten der Landesregierung gewarnt. Die Balearen-Regierung um Landesministerpäsidentin Francina Armengol muss nun einen Teil der "Hilfs-Maßnamen" modizieren, um nicht möglicherweise vor dem spanischen Verfassungsgericht zu landen.
So wurde bereits eine bilaterale Kommission eingesetzt, um die Unstimmigkeiten zu klären, und einige davon werden Änderungen am ursprünglichen Text beinhalten, der vom Regierungsrat verabschiedet und vom Parlament ratifiziert wurde. Die Einwände sind zum Teil sehr technisch, konzentrieren sich aber im Wesentlichen auf drei zentrale Aspekte des Gesetzesdekrets über Sofortmaßnahmen. Die erste betrifft die Überarbeitung des Preises und die Änderung der Konzession für den öffentlichen Nahverkehr.
Ein weiterer äußerst wichtiger Einwand betrifft die ergänzenden Beihilfen, die zum Ausgleich der Preissteigerungen bei öffentlichen Bauvorhaben eingeführt wurden. Ein großer Teil des Gesetzes über Dringlichkeitsmaßnahmen diente nämlich dazu, die mit Wohnungsbau- und anderen öffentlichen Bauunternehmen vereinbarten Preise aufgrund von Materialpreissteigerungen nach oben zu korrigieren. Die Zentralregierung bestreitet nicht die Möglichkeit, dass die Balearen Hilfe leisten können, sagt aber, dass sie dies nicht unter den vorgeschlagenen Bedingungen tun kann und daher verpflichtet ist, alle von der Regierung genehmigten Verordnungen zu ändern.
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