Bei der Identifizierung von Kontakten von Corona-Infizierten geraten Deutschlands Gesundheitsämter offenbar an ihre Belastungsgrenzen. Das sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in der Sendung "ARD extra: Die Corona-Lage".
Jens Spahn spricht von überlasteten Gesundheitsämtern in Deutschland
Mehr Nachrichten
- Etwa 1500 Urlauber betroffen: Deutscher Reiseveranstalter meldet Insolvenz an
- "Frauen weinten, Männer drohten mit der Polizei": Deutsche Urlauber erleben Chaos am Mietwagenschalter
- Große US-Zeitschrift hat gewählt: Das schönste Dorf Mallorcas ist ...
- Gastwirt nicht begeistert: Melanie Müller nimmt sich die Bühne des Oktoberfests von Santa Ponça
- Promi-Auswanderer Jan Hofer: So lebt "Mister Tagesschau" auf Mallorca
30 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Der Einsatz der Bundeswehr ist in keinster Weise heikel wenn es darum geht die Folgen von Naturkatastrophen möglichst schnell ohne menschliche Opfer zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Der Art 35 sagt dagegen gar nichts aus. Mir ist schleierhaft wie man diesen derartig Mißbrauchen kann um Politik gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Katstrophenschutz zu betreiben. Denn das macht das Bundesamt für den Katastrophenschutz ja dann überflüssig. Was dann die eigentliche Katastrophe wäre, weil es Leben gefährdet.Es war ja sowieso schon unfassbar, das 85% der Kommunen und Länder gar keine Notfallpläne hatten, die ja bereits 2011 vom Bundesamt nach detaillierter Vorgabe beauftragt waren. Was hier einige nicht begriffen haben, wenn der nationale Notstand oder Katastrophenfall ausgerufen wird, fällt nicht nur der Art 35 unter den Tisch sondern auch einige bürgerliche Rechte zum Schutz der Sozialität. Der Staat hat oberste Fürsorgepflichten zu erfüllen. Ohne Wenn und Aber. Die Handlungsvollmacht geht dann automatisch in die Hände der Regierung über, was ja leider nicht erfolgte um das Durcheinander des Föderalismus zu verhindern.Umkehrschluss = wenn die Regierungen Land und Bund sich nicht daran halten, das Amt für Katastrohenschutz handlungsunfähig machen, die Notfallgesetze nicht umsetzen und es deshab zu menschlichen Opfern und Tragödien kommt, haben die Opfer das Recht vor Gericht gegen diese Unterlassung zu klagen und Schadenersatz zu fordern. Die Toten macht das allerdings nicht wieder lebendig und die daran Schuldigen gehören weg gesperrt.Für mich ist es unvorstellbar und höchst Verantwortungslos wegen der falschen Auslegung des Art 35 die Hilfe der spezialisierten Soldaten nicht zu nutzen und in der Kaserne sitzen und zuschauen zu lassen, wie des zu menschlichen Tragödien und Todesfällen kommt.
Zum Thema zurück = Das Personalproblem in DE besteht schon seit der Wende, nach der man glaubte alles zurück fahren zu müssen. Sogar die Sicherheistkräfte und Hilfsdienste. Corona hat gezeigt, wie groß die Schäden auch bei den Organisationen sind. Es fehtl buchstäblich an allem was für den Katastrophenfall nötig ist. Sogar an Medikamenten, die von den Profiteuren in Asien hergestellt wurden und nicht mehr daheim. Der Alarm-Test vor einigen Wochen endete auch in einem Desaster.Wie aber kann man nun den Gesundheitsämtern helfen? Man kann nicht einfach Leute einstellen, die vom Thema keine Ahnung haben. Ich würde Spahn raten sich an die Bundeswehr zu wenden, um qualifiziertes Personal aus dem Sanitätsdienst ein zu setzen und Reservisten bitten sich zu melden.
@Olaf Tausch: Sie beweisen Mut, Ihre Unkenntnis hier zur Diskussion zu stellen. Das bewundere ich ernsthaft! Nur so kann man sich wirklich verbessern ...
@Olaf Tausch. Ich glaube, wir sind in einer Sache wirklich einig, nämlich, daß die Gerichte dieses Vorgehen als unabhängige Instanz prüfen und kontrollieren muß. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist immer heikel und die Anordnung darf nicht nur über die Politik erfolgen.
@Olaf Tausch: Mit einem haben sie ein ganz klein wenig Recht - es ist nicht der Absatz 1 des Art 35 GG, in dem die "Bundeswehr" genannt wird. Dort werden nämlich überhaupt keine einzelnen Behörden genannt, sondern allgemein geschrieben, dass sich "alle Behörden" gegenseitig unterstützen. Es sind dann "nur" die Absätze 2 und 3 des gleichen Artikels, in denen "die Streitkräfte" (direkt hinter dem Bundesgrenzschutz) genannt werden. Damit bleibt Ihre Aussage weiterhin absolut fasch !
@bluelion: Guter Beitrag. Auf einiges bin ich unten bereits eingegangen. Dass es sich bei der Pandemie um eine „Naturkatastrophe“ handelt, um die Streitkräfte einzusetzen zu können, wie im dortigen Fazit aufgeführt, müsste begründet werden. Die Auswirkungen sind alles andere als katastrophal: es gibt weder eine Überlastung des Gesundheitswesens noch eine Übersterblichkeit in Deutschland (siehe https://www.intensivregister.de/#/intensivregister?tab=laendertabelle, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html und https://www.berliner-zeitung.de/news/keine-uebersterblichkeit-trotz-corona-amtsarzt-fordert-diskussion-ueber-die-mittel-der-pandemie-bekaempfung-li.108672). Bezüglich Art. 35 (1) GG (https://dejure.org/gesetze/GG/35.html) habe ich eine andere Rechtsauffassung, als in dem von Ihnen verlinkten Artikel dargestellt, da Art. 87a (2) GG (https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html) eine „ausdrückliche Zulassung“ des Einsatzes der Streitkräfte „außer zur Verteidigung“ gemäß Art. 87a (1) GG in anderen Artikeln des GG fordert. Das trifft aber auf Art. 35 (1) GG nicht zu. Doch wie schon weiter unten bemerkt, sollen darüber Gerichte befinden.
@olaf tausch. Mit ihrem juristischen Halbwissen ist es nicht weit her. Vielleicht hilft folgender Artikel, der sich mit der Problematik jenseits der Parteigrenzen und der Verschwörungstheorien beschäftigt. Aber Achtung da müssen sie jetzt wirklich viel und komplexes lesen... see: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wann-darf-die-bundeswehr-im-inneren-eingesetzt-werden,SCLdFJ3
Hajo: tja so ist das, wenn man in das Haus muss was "Verrückte" macht. Den Passierschein A38 gibt ja auch nicht so einfach. Die Deutschen lieben nun mal ihren "Papierkram". Eine schnelle Lösung, wie sie es, damals nach der Flut, hier in Arta gab, wäre in Deutschland schon an der Bürokratie gescheitert. Die neue Brücke wäre heute noch nicht fertig.
@AFD-Michel Ich, ich, ich. Finde den Fehler.
Ich finde es sehr gut, dass man auf die Hilfe der Sanitätssoldaten zurück greift. Die wissen genau aufgrund Ihrer speziellen Ausbildung für den Einsatz in Krisenregionen was zu tun ist. Und robuster sind sie auch noch, sich gegen Querschläger durch zu setzen. Bedauerlich sind leider nur diese antiquirten Antragsvorschriften, die noch aus den 60ern oder früher stammen und eine zu lange Bearbeitungsdauer für die Kommunen haben. Formulare, Formulare, von der Wiege bis zur Bare, streng nach typisch Deutscher Machart. Schuld daran haben die Pazifisten, die sich vor zivilem Einsatz der Soldaten fürchten. Lieber saufen sie dann beim nächsten Dammbruch ab und lassen nachher vom THW ehrenamtlich ihre Keller leer pumpen -- bevor die Pioniere zu Hilfe kommen dürfen. In unseren Nachbarländern gibt es sowas überhaupt nicht. Da ist die Armee mit nötigem Personal, Gerät und Logistik zur Stelle, wenn man sie zur Entlastung der zivilen Kräfte und Schutz der Bürger braucht.