Der balearischen Tourismusminister Biel Barceló hat das Gesetzesvorhaben doch noch auf den Weg gebracht. | Jaume Morey
Mallorca04.08.17 13:59
Das balearische Kabinett hat die Widersprüche im neuen Tourismusgesetz mit einer zusätzlichen Verordnung beseitigt. Es verabschiedete dazu am Freitag ein entsprechendes Gesetzesdekret. Das Vermieten von Wohnungen an Urlauber in Mehrfamilienhäusern bleibt weiter verboten. Jetzt haben der Stadtrat von Palma und der Inselrat von Mallorca eine gesetzliche Frist von einem Jahr, um Zonen festzulegen, in denen das Vermieten von Wohnungen künftig unter bestimmten Bedingungen gestattet werden könnte oder weiterhin verboten bleibt.
4 Kommentare
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zu r.k. also alle diejenigen welche immobilienbesitz hier auf mallorca besitzen bezahlen neben grundsteuer, und im gegensatz zu steuern in deutschland. auch einkommensteuer für "eigennutzung" hat mit vermietung nichts zu tun. sie ist eine "fiktive" steuer für immobilienbesitz. kommt ihnen dies spanisch vor??
R.K, ich verstehe Ihre Meineung auch nicht. Wenn sie vermieten wollen können Sie doch ihre Einkünfte ebenso bei der Steuer als Nebeneinkünfte angeben. Ob sie das nach dem neuen Gesetz dürfen, klärt jederzeit ein Steuerberater und der hilft Ihnen auch dabei ggf. ein Kleingewerbe anzumelden.
R.K.@ melden Sie ein Gewerbe an und zahlen Steuern auf die Einnahmen und fertig. Beratung finden sie in einer Gestoria.
Ich frage mich, ob die neuen Gesetze den europäischen Vorgaben entsprechen. Ich zahle jährlich für mein Haus eine Einkommenssteuer, darf aber kein Einkommen damit erzielen! Überlege gerade, eine Sammelklage anzustreben.