Die Gesetzesnovelle soll einen Bereich des 2012 verabschiedeten balearischen Tourismusgesetzes reformieren, der sich auf touristische Ferienvermietung bezieht. Derzeit dürfen auf den Balearen einzig freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Dorfhäuser auf einem eigenen, ummauerten Grundstück an Urlauber vermietet sowie Interessenten auf einschlägigen Ferienportalen im Internet angeboten werden.
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern dürfen hingegen derzeit nicht vermietet beziehungsweise auf Internetportalen beworben werden. Dieser bislang vom Tourismusgesetz außen vor gelassene Bereich soll nun vom Gesetzgeber ebenfalls geregelt werden. Die Nachfrage nach Unterkünften dieser Art ist stark im Steigen begriffen und diverse Verbände von Immobilienbesitzern drängen seit Jahren auf eine klare Handhabe.
Der am Mittwoch verabschiedete Auftrag an die Regierung sieht vor, dass diese sich im Vorfeld der Reform mit den Akteuren der Branche, also Wohnungsverbänden und Internetbetreibern, abspricht, um einen Konsens zu erzielen. Die grünen Linksregionalisten (Més) setzten durch, dass auch die Inselräte und Rathäuser zu dem Thema gehört werden sollen.
Die Balearen-Regierung hatte bereits im Vorfeld verkündet, eine Regelung herbeiführen zu wollen. Sie werde allerdings die Vermietung an Urlauber in Wohnung von Mehrfamilienhäusern nicht komplett freigeben. Die neue Regelung werde kein "Blankoscheck für alle" sein, sondern die Vermietung an verbindliche Qualitätsvorgaben und Richtlinien knüpfen.
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