Auf diesem Luftbild sind die 88 Ferien-Bungalows noch zu sehen.

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Der umstrittene Campingplatz in Colònia de Sant Pere, direkt an der ersten Küstenlinie von Artà im Osten von Mallorca, ist Geschichte. Die 88 Ferien-Bungalows, die jahrelang für rechtliche und politische Streitigkeiten sorgten, wurden nun endgültig abgerissen, nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar 2022 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte. Dieses markiert das Ende eines langen rechtlichen Kampfes, der den Campingplatz und seine Eigentümer in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hatte.

Die Geschichte des Campingplatzes begann bereits 2006, als die Baukommission der Insel aufgrund einer Anzeige der Partei "Vereinigte Linke" ein Verfahren wegen illegaler Bauarbeiten einleitete. Die Bungalows, die ursprünglich als abnehmbare Konstruktionen geplant waren, wurden jedoch fest gebaut, was am Ende auch ihre Illegalität begründete. Trotz wiederholter Versuche der Eigentümer, gegen die Auflagen vorzugehen, bestätigte das Verwaltungsgericht von Palma im Januar 2020 die Entscheidung des Inselrats: Der Bungalow-Campingplatz sollte abgerissen werden.

Heute ist das Gelände verlassen.

Im Juni 2023 erteilte die Gemeinde Artà schließlich die Genehmigung für den Abriss, der ursprünglich bis Oktober 2023 abgeschlossen sein sollte. Aufgrund einer Fristverlängerung und Verzögerungen bei den Abbrucharbeiten musste der endgültige Abbau jedoch bis Januar 2024 abgeschlossen werden. Obwohl die Arbeiten bereits begonnen hatten, wurde der Abriss in der festgelegten Zeitspanne nicht vollständig abgeschlossen, was zu einer weiteren Strafe führte. Heute aber sind die Bungalows vollständig dem Erdboden gleichgemacht – lediglich einige Gebäude, die nicht Teil des städtebaulichen Verfahrens waren, stehen noch.

Auch Geldstrafe verhängt

Die erfolgten Abrissarbeiten symbolisieren nun das endgültige Ende eines Skandals, der den Komplex an einer der begehrtesten Lagen der Insel in Verruf brachte. Der einst malerische Campingplatz, der von der Küste aus einen traumhaften Meerblick bot, gibt heute ein Bild der Verwahrlosung ab. Der langwierige juristische Streit fand seinen Höhepunkt, als der Oberste Gerichtshof 2022 den letzten Einspruch der Eigentümer ablehnte und das endgültige Urteil bestätigte.

Zusätzlich zum Abriss wurde eine Geldstrafe verhängt, die zunächst bei 937.000 Euro lag, jedoch auf 17.239 Euro reduziert wurde.