Ein Gericht in Palma de Mallorca hat die Fahrerin eines Geländewagens freigesprochen, die vor zwei Jahren auf dem Paseo Marítimo nahe der Kathedrale eine britische Touristin überfahren hatte. Die Urlauberin, die gerade dabei war, den Zebrastreifen zu benutzen, um die Straße zu überqueren, erlag sofort den Verletzungen, die sie bei dem tragischen Unfall erlitt. Ihr Lebensgefährte, der zu dem Zeitpunkt ebenfalls vor Ort war, wurde schwer verletzt.
Der Untersuchungsrichter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Vorfall auf einen „Mangel an Sorgfalt und Vorsicht“ seitens der Fahrerin zurückzuführen sei. Zunächst war die Autofahrerin von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Zudem hatte die Anklage eine Geldstrafe von 1620 Euro Schmerzensgeld sowie den Entzug des Führerscheins für ein Jahr gefordert.
Am Tatort des Unfalls, der sich am 21. Dezember 2022 gegen 17.55 Uhr ereignete, wurde die Fahrerin einem Alkoholtest unterzogen, der negativ ausfiel. Auch ihr Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt und auf gespeicherte Nachrichten, Anrufe und Fotos hin untersucht. Allerdings konnte der Fahrerin des Opel Frontera nicht nachgewiesen werden, dass sie mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren oder eine rote Ampel missachtet hatte, weshalb am Ende der Freispruch erfolgte.
Der Unfall ereignete sich, als die Frau mit ihrem Geländewagen auf der Avenida Adolfo Suárez (MA-19), unterhalb der Kathedrale, fuhr. Aus bislang unbekannten Gründen kam das Fahrzeug leicht von der Fahrbahn ab und prallte mit dem linken Vorderrad gegen den Bordstein eines Fußgängerunterstandes, wo sich eine Ampel befindet. Dies führte dazu, dass beide Reifen platzten und das Auto schließlich mit voller Wucht auf die beiden Touristen traf, die gerade den Zebrastreifen benutzen wollten.
Die Frau starb noch am Unfallort, ihr Lebensgefährte wurde mit schweren Verletzungen und mehreren Knochenbrüchen in das Universitätskrankenhaus Son Espases eingeliefert. Die Polizei verhaftete die Fahrerin kurze Zeit nach dem Vorfall.
Bei der Gerichtsanhörung, erklärte ein Polizeibeamter als Zeuge, dass der Unfall auf „Fahrlässigkeit“ zurückzuführen sei und die Fahrerin „achtsamer und konzentrierter hätte fahren sollen“. Zwei weitere Polizisten bestätigten, dass sie weder vor noch nach dem Aufprall Bremsspuren des Fahrzeugs gesehen hätten. Daher konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Fahrerin mit zu hoher oder unangemessener Geschwindigkeit unterwegs war.
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Blacky
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Vor 7 Tage
Hallo zusammen,
sehr, sehr traurig und tragisch.Die beiden Touristen waren zum verkehrten Zeitpunkt
am falschen Ort.Ja, in Palma de Mallorca muss man als Fussgänger
besonders Achtsam sein.Ob Paseo Maritimo, oder Plaza de Espana. Auch wenn die Fussgänerampel grün anzeigt.
Besonders hecktisch ist es am Wochenende, Freitag-Samstags.Die Strassen sind gut ausgebaut.Das verleitet manchmal.
Also, lieber zweimal hinschauen, ruhig und besonnen auf den fliessenden Verkehr achten. Augen auf im Strassenverkehr!
2 Kommentare
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Hallo zusammen, sehr, sehr traurig und tragisch.Die beiden Touristen waren zum verkehrten Zeitpunkt am falschen Ort.Ja, in Palma de Mallorca muss man als Fussgänger besonders Achtsam sein.Ob Paseo Maritimo, oder Plaza de Espana. Auch wenn die Fussgänerampel grün anzeigt. Besonders hecktisch ist es am Wochenende, Freitag-Samstags.Die Strassen sind gut ausgebaut.Das verleitet manchmal. Also, lieber zweimal hinschauen, ruhig und besonnen auf den fliessenden Verkehr achten. Augen auf im Strassenverkehr!
Ein Witz dieses " Urteil "...!!!!