Freie Fahrt für Uber und Co.: Der Oberste Gerichtshof Spaniens kippte nun die auf den Balearen eingeführte Regelung zur Vorabbuchung. | Ultima Hora

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Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat eine auf Mallorca und den Nachbarinseln geltende Vorschrift für rechtswidrig erklärt, die Mietwagen mit Fahrer (VTC) zwingt, Fahrten mindestens 30 Minuten im Voraus zu buchen. Laut einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" begründeten die Richter dies mit einer Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Unternehmerfreiheit.

In der Urteilsbegründung stellten die Richter klar, dass die Vorab-Buchungspflicht und das Verbot einer Vorortlokalisierung unverhältnismäßig seien. Die Regelung erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen an Notwendigkeit und Angemessenheit, zitierte das Blatt die Richter.

Der für Mobilität verantwortliche Landesminister José Luis Mateo (Volkspartei PP) kommentierte das Urteil am Montag mit den Worten, man werde die gerichtliche Entscheidung respektieren. "Das Verfassungsgericht hatte sich zuvor bereits ähnlich geäußert", so Mateo, "die Einhaltung der 30-Minunten-Regelung ist nicht verpflichtend."

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Das Urteil reiht sich in eine ähnliche Entscheidung vom Februar 2023 für das Baskenland ein, wo ebenfalls Einschränkungen für VTC-Unternehmen gekippt worden waren. Im Fall der Balearen stützte sich die ursprüngliche Verordnung auf eine Regionalgesetzgebung, die vom Verfassungsgericht bereits für nichtig erklärt worden war.

Für die betroffenen Unternehmen, darunter der Marktführer Uber, bedeutet das Urteil eine Erleichterung. Sie sahen die Vorab-Buchungspflicht bislang als erhebliche Wettbewerbsbarriere. Zwei Firmen riefen schlussendlich den Obersten Gerichtshof an. Mit dem Entscheid vom Montag stärkt das Gericht Beobachtern zufolge die unternehmerische Freiheit. Zugleich setzte es einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Regulierungen im Transportsektor.

Mit dem richterlichen Aus der 30-Minuten-Regelung droht traditionellen Taxifahrern auf Mallorca zunehmender Konkurrenzkampf. Die Landesregierung hatte sich seinerzeit dem Druck der Branche gebeugt, Uber und Co. mit dem Gesetz von der Überholspur zu drängen. Dieser Art von wirtschaftlichem Artenschutz erteilten die Madrider Richter nun eine Absage.