Die neue EU-weite Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer Zugang zu Informationen über die Vergütungsniveaus innerhalb des Unternehmens erhalten. In diesem Zuge sollen die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien für die Gehaltsfestsetzung transparent gemacht werden. Unternehmen müssen künftig innerhalb von zwei Monaten Auskunft über die durchschnittlichen Gehälter von Mitarbeitern in vergleichbaren Positionen geben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Xisca Garí Perello, Sprecherin der Gewerkschaft UGT auf den Balearen, begrüßte gegenüber dem MM-Schwesterblatt die Initiative: "Es geht darum, die Mechanismen weiterzuentwickeln, um zu erkennen, warum und wie das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen entsteht, und Abhilfe geschaffen werden kann."
Garí kritisiert jedoch, dass viele Unternehmen ihrer seit 2021 bestehenden Pflicht zur Führung eines Gehaltsregisters noch immer nicht nachkämen. Die Verpflichtung beinhaltet unter anderem, dass Unternehmen geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede von mehr als 25 Prozent begründen müssen.
Die Richtlinie verbietet es Personalern zudem, Bewerber nach ihren früheren Gehältern zu fragen. Stattdessen müssen Unternehmen Kandidaten über das Einstiegsgehalt informieren. Bei Verstößen gegen die Lohngleichheit soll in Arbeitsgerichtsprozessen künftig die Beweislast umgekehrt werden.
Auf den Balearen beträgt das Lohngefälle laut Daten des nationalen Statistikamtes INE von 2022 7,5 Prozent. Dies, so die Zeitung, sei der zweitniedrigste Wert in Spanien. Für die zuständige Staatssekretärin im Arbeitsministerium Catalina Cabrer nicht genug. "Unser Ziel ist es, das Lohngefälle auf den Balearen in dieser Legislaturperiode zu beseitigen." Sie verweist darauf, dass sich die Zahl der Unternehmen mit Gleichstellungsplänen auf den Inseln im letzten Jahr fast verdoppelt habe.
In Spanien gilt bereits seit 2021 eine Vorschrift, nach der alle Unternehmen ein Gehaltsregister führen müssen. Dieses soll die durchschnittlichen Gehälter und Zulagen nach Geschlecht und Berufsgruppen aufschlüsseln. Mit der Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie wird der Schwellenwert von derzeit 25 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.