Die drei rumänischen Taschendiebe sind 33, 27 und 28 Jahre alt. Ihr jüngstes Opfer, eine deutsche Touristin, griffen sie von hinten an und beraubten sie ihrer Wertgegenstände, die sie in einer Gürteltasche bei sich trug. Die Diebe konnten von einer Streife festgesetzt werden und die Deutsche bekam ihre Habseligkeiten zurück.
Alleine im August waren die drei Männer allesamt gleich dreimal festgenommen worden. Daher fällte der Richter am vergangenen Samstag das ungewöhnliche Urteil, dass die Taschendiebe ausgewiesen werden sollten.
Ungeachtet dessen, dass die drei Rumänen EU-Staatsbürger sind, ist die Maßnahme rechtens. "Wird ein EU-Bürger während seines Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat straffällig, so kann ihm die Ausweisung drohen. Die strafrechtliche Verurteilung alleine kann jedoch nicht zu einer Ausweisung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen. Vielmehr muss eine 'tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung' vorliegen, die 'ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt', wie es der Europäische Gerichtshof formuliert", heißt es auf der Seite eu-info.de.
Der Anwalt der drei rumänischen Taschendiebe hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt.
2 Kommentare
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wann gibt es endlich biometrische Gewichtskontrollen, bei der Einreise. Wenn sie der Insel verwiesen werden und im Schengen Raum wieder einreisen, kontrolliert das doch kein Mensch.Technisch ist es doch längst möglich beim verlassen eines Flugzeuges, einen Gesichtsscann zu nehmen, steht jemand auf der Fahndungsliste, oder wird gesucht, gehen die Alarmglocken an, anständige Bürger haben nichts zu befürchten, die Ampel schaltet auf grün und man kann passieren. Die EU ist zu blöd und bekommt so auch nie das Migrationsproblem in den Griff
Gelten die Regeln der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht auch in Spanien und hier auf Mallorca ? Diese Kriminellen gehen keiner besteuerter Beschäftigung nach und haben hier nichts verloren. Das diese Kriminellen auch nach der X-ten Straftat immer wieder laufen gelassen werden ist sowieso schon absurd. Denkt irgendjemand mal darüber nach wie es den Opfern dieser Leute geht ? Kriminelle Ausländer haben ihr Gastrecht schon nach der ersten Tat verwirkt und gehören ausgewiesen.