Deutschen Radsportler überrollt: Todesfahrerin muss Millionenstrafe zahlen und lange ins Gefängnis
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau grob fahrlässig gehandelt hatte, auch wenn der Einfluss von Drogen nicht vollständig nachgewiesen werden konnte
Die Angeklagte während des Gerichtsprozesses im April/Mai dieses Jahres. | Juan P. Martínez
Eine junge Frau, die mit ihrem Porsche Cayenne im April 2018 bei Capdepera auf Mallorca in eine Gruppe deutscher Radfahrer gerast war und einen von ihnen getötet hatte, ist wegen grob fahrlässigen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung der Richter sieht zudem vor, dass die Verurteile zusammen mit der Versicherungsgesellschaft die Familie des Opfers mit mehr als einer Million Euro zu entschädigen hat. Hinzu kommen weitere 213.000 Euro, die die Frau an die bei dem Unfall verletzten Personen zahlen muss.
Die Angeklagte wurde hingegen von dem Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss freigesprochen. Zwar war die Frau nach dem Unfall bei der Untersuchung positiv auf Marihuana getestet worden. Gleichwohl aber sah die Staatsanwaltschaft darin keinen ausreichenden Beweis dafür, dass die Angeklagte tatsächlich unter Drogeneinfluss am Steuer gesessen hatte, heißt es im Urteil, das der MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora“ vorliegt. Der Hintergrund: Einer der gerichtsmedizinischen Sachverständigen hatte bei der Gerichtsverhandlung erklärte, dass im Falle von Marihuana ein positiver Test nicht bedeutet, dass die Angeklagte zu dem Zeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden habe.
Dessen ungeachtet stellte der Richter in seinem Urteil fest: Die Frau habe "die elementarste Sorgfalt und alle anderen Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen“, was zu der Kollision mit der Radfahrergruppe führte. Dies stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Regeln dar, die von jedem Fahrer eines Kraftfahrzeugs eingehalten werden müssen. „Ihr Verhalten ist als grobe Fahrlässigkeit zu werten“, resümierte der Richter. Das Gericht war durch die Anhörung der verschiedensten Zeugen und auch durch die Beamten der Verkehrspolizei der Guardia Civil und den von diesen vorgelegten Befunden in dem Verfahren zu dieser Erkenntnis und dem Urteil gelangt.
Die damals 28 Jahre alte Frau sei an jenem Morgen des 5. April 2018 auf der Landstraße Ma-15 bei Capdepera in Richtung Artà unter absoluter „Missachtung der Umstände des Verkehrs und der Zirkulation“ längs gefahren. Sie habe dabei die Anwesenheit einer Gruppe von neun deutschen Radfahrern, die ordnungsgemäß auf der Fahrbahn unterwegs waren, nicht bemerkt und sei mit ihrem Fahrzeug auf gerader Strecke und bei guter Sicht von hinten ungebremst in die Gruppe geprallt. Einer der Radfahrer, ein 47 Jahre alter Steuerberater und Triathlet aus Mönchen-Gladbach, starb an den Folgen des Unfalls, die anderen acht Radfahrer wurden unterschiedlich schwer verletzt.
Zusätzlich zu der dreijährigen Haftstrafe muss die Fahrerin ihre Fahrerlaubnis für vier Jahre abgeben. Will sie sich danach wieder hinter ein Steuer setzen, muss sie die Führerscheinprüfung neu ablegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen angefochten werden.
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