PALMA. ESTAFAS. Cuatro detenidos por hacerse pasar por funcionarios del Consell para quitar multas. Delitos Tecnológicos, al frente del caso. La Policía Nacional ha contabilizado por el momento que la estafa asciende a más de 370.000 euros | A.S.

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Eine Richterin hat den Fall gegen einen Mann, der der Vergewaltigung in einem Swingerclub in Palma de Mallorca beschuldigt worden war, zu den Akten gelegt. In dem Beschluss über die vorläufige Einstellung des Verfahrens weist die Juristin darauf hin, dass der Angeklagte “sich zu jeder Zeit an die Vorschriften des Lokals gehalten habe.” Nach dem Oralverkehr mit der Frau habe er versucht, in sie einzudringen und wurde zurückgewiesen, weil er kein Kondom dabei hatte. Eine Zeugin sagte aus, dass er den Akt daraufhin sofort abbrach.

Die Ereignisse passierten am 17. Juni 2023 gegen 2 Uhr nachts in einem Lokal in der Calle Cabrera in Palma. Die junge Frau, eine 28-jährige Spanierin, meldete der Nationalen Polizei, dass sie mit einer Freundin und einem anderen Mädchen Sex auf der Terrasse des Swingerclubs gehabt hatte. Ein Mann führte seinen Penis ohne Kondom ohne Wissen in sie hinein, bis sie sich umdrehte und dem Mann vorwarf, dass es sich nicht geschützt hatte.

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Daraufhin begannen die beiden, sich zu streiten und verließen das Lokal. Der Frau zufolge begann der Mann, ihr in einem BMW auf der Calle Manacor zu folgen und beschimpfte sie. Die Frau sagte den Polizeibeamten, die die Anzeige aufnahmen, dass sie sich verletzt fühle, weil sie nicht wisse, ob der Mann eine sexuell übertragbare Krankheit haben könnte. Die Beamten der Nationalen Polizei begaben sich in das Lokal und befragten den Geschäftsführer und den Kellner, die mitgehört hatten, wie die Frau sagte, der Mann habe seinen Penis ohne Kondom eingeführt.

Am 4. Oktober letzten Jahres erklärte die Frau vor Gericht, dass sie auf dem Rücken liegend Sex mit einem Mädchen hatte, als sich die Ereignisse ereigneten, und konnte nicht genau sagen, ob das, was sie an ihrem Geschlechtsteil bemerkte, das Glied des Beschuldigten war oder ob er es ihr eingeführt hatte. "Es war nur eine Berührung", sagte sie. Die junge Frau gab zu, dass sie sehr betrunken war und dass sie den Beschuldigten fragte: "Ohne Kondom?”

Die Richterin stellt in dem Beschluss fest, dass die Beschwerdeführerin sagt, dass sie ohne Kondom penetriert wurde oder dass der Mann dies zumindest versucht hat. Eines der Mädchen, das mit ihr sexuelle Beziehungen hatte, sagte jedoch aus, dass der Angeklagte gemäß dem Verhaltenskodex ihren Oberschenkel berührte und mit ihr einvernehmlich Oralverkehr hatte. Die Zeugin erklärte dann, dass es einen Versuch der vaginalen Penetration von vorne gab und dass der Angeklagte sich sofort zurückzog, als die Beschwerdeführerin ihm sagte, dass sie es nicht ohne Kondom machen wolle.