Die Staatsanwaltschaft fordert nun von dem Mann mit dem Namen Aditya Verma eine satte Summe in Höhe für 22.500 Euro wegen Störung der öffentlichen Ordnung. Darüber hinaus können weitere 95.000 Euro hinzukommen, um die Kosten des Verteidigungsministerium zu decken, das einen Kampfjet entsandte um den Passagierflug aufgrund der hohen Sicherheitsbedenken zu eskortieren. Die Aussage des "falschen Bombenlegers" vor Gericht, dass es sich hierbei lediglich um einen Scherz handelte, überzeugte die Richter nicht.
Auf Fragen der Staatsanwaltschaft hat der Mann zugegeben, dass er vor dem Flug beim Einchecken Fotos am Flughafen Gatwick Airport in London gemacht hatte und diese an seine sieben Schulfreunde, die an der Snapchat Gruppe teilnahmen. Die Bilder kommentierte er mit dem Satz: "Ich bin bald soweit, das Flugzeug in die Luft zu jagen, da ich ein Mitglied der Taliban bin."
Sein Statement war jedoch nur als Witz gedacht, wobei, wie er ausführte, auch seine dunkle Hautfarbe eine Rolle spielte. Denn für gewöhnlich machte sich andere über den indisch-stämmigen Briten lustig. Der Mann, der mit seinen Kollegen auf dem Weg zu den Balearen-Inseln war, erklärte ferner: "Die Nachricht war rein privat, und niemand anderes sollte davon erfahren. Es war nicht meine Absicht, andere damit zu verängstigen."
Der Angklageschrift zufolge wurde diese private Nachricht durch die britischen Geheimdienst aufgeschlüsselt, als das Flugzeug, als es den französischen Luftraum überflog. Sofort wurden die die spanischen Sicherheitskräfte eingeschaltet und man beschloss einen Eurofighter einzusetzen, um das Passagiermaschine sicher zu eskortieren. Nach der Landung auf Menorca um 16.44 Uhr, wurde der "falsche Flugzeug-Bombenleger" sofort verhaftet.
Als Beamte der Guardia Civil später die Snapchat- und Whatsapp Nachrichten auf dem Mobilfunkgerät des Briten analysierten, stellten sie fest, dass er keine Verbindungen zum Islam oder radikalen Gruppen hatte. Tatsächlich handelte es sich vielmehr um einen "schlechten Scherz" des Flugpassagieres, räumten sie ein.
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