Deutscher Immobilienbesitzer auf Mallorca erringt Sieg nach jahrelangem Rechtsstreit um Grundsteuer
Lutz Minkner, Vizepräsident der Eigentümergemeinschaft der Villensiedlung Son Font bei Calviá, bekam als erster Kläger Recht. Auf sein Geld wartet er aber immer noch
Im Waldgebiet Son Font entstanden in den 1990ern Villen. | P. Lozano
Wer hier ein Haus besitzt, wohnt wahrlich privilegiert. Die Siedlung Son Font bei Calvià umfasst weitläufige Wälder in luftiger Höhe und bietet Ausblicke auf die Küste und das Meer im Südwesten der Insel. 114 Grundeigentümer gibt es hier. Ihre Villen auf dem rund 100 Hektar großen Gebiet liegen im Hochpreissegment. So mancher spricht darum auch vom „Millionärshügel” von Calvià, es gibt nur eine einzige Zufahrt.
Doch „privilegiert” ist ein dehnbarer Begriff. So ist das Gemeindegebiet weder mit Leitungen für Trinkwasser und Kanalisation ausgestattet, noch sind die Straßen nach städtischem Standard erschlossen. Aus diesem Grund war Son Font lange zeit rechtlich vom kommunalen Katasteramt als „suelo rústico”, ländlicher Raum, ausgewiesen gewesen. Dann erhob das Rathaus von Calvià das Gebiet rechtlich zu urbanem Grund und Boden.
Die Folge für die Villenbesitzer: Die jährliche Grund- und Immobiliensteuer (IBI) für das Land und die bebauten Flächen verzehnfachte sich auf einen Schlag. Das wollte die Eigentümergemeinschaft, deren Vizepräsident der deutsche Immobilienmakler Lutz Minkner ist, ohne kommunale Gegenleistungen, wie sie in urbanen Wohngebieten von Dörfern und Städten üblich sind, nicht hinnehmen. Doch als nach jahrelangen Verhandlungen keine Einigungen erzielt werden konnten, zogen Minkner und 13 weitere Eigentümer vor drei Jahren in Einzelklagen vor Gericht, eine Sammelklage war aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Hatte Lutz Minkner vor Erhebung des Gebiets zu städtischem Grund noch rund 1000 Euro im Jahr zahlen müssen, waren es danach jeweils über 10.000 Euro gewesen. Die Richter des Wirtschafts- und Verwaltungsgerichts für die Region der Balearen urteilten daraufhin am 22. September 2022, das Vorgehen des Rathauses von Calvià entspreche nicht Recht und Gesetz (Aktenzeichen: 07/03040/2020). Wohngebiete ohne kommunale Erschließung mit Trink- und Abwassernetz sowie erschlossenen Straßen dürfen nach Auffassung der Richter nicht von ländlichem Raum zu urbanem Grund aufgewertet werden. Das Urteil wies die kommunalen Behörden von Calvià an, die Umwidmung zurückzunehmen und den Klägern die zu viel bezahlte Immobiliensteuer samt Zinsen zurückzuzahlen.
„Das ist indes noch nicht passiert”, sagt Minkner. Sein Verfahren war das erste zum Wohngebiet Son Font. Mittlerweile haben nach seinen Worten zehn der 13 weiteren Kläger ebenfalls die richterliche – und rechtskräftige – Entscheidung zugestellt bekommen.
Auf die neue Rathausführung, die seit den Wahlen im Mai von der konservativen Partido Poular gestellt wird, kommen somit Kosten aus Altlasten der Vorgängerregierung zu. Auf MM-Anfrage lehnte ein Sprecher der Gemeindeverwaltung von Calvià einen Kommentar vorerst ab. Das Urteil richte sich gegen das Katasteramt und betreffe das Rathaus nur indirekt.
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