Medienberichten zufolge sollen Wohnungseigentümer mit dem geplanten Gesetz eine 15-prozentige Ermäßigung auf Mieteinnahmen erhalten. Diese könnten sie im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung IRPF geltend machen, sagte der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Antoni Costa. Mit der Steuerinitiative verspreche sich seine Regierung eine spürbare Aktivierung bislang nicht genutzten Wohnraums. Einer jüngsten Erhebung des spanischen Statistikamtes INE zufolge stehen gegenwärtig auf Mallorca und den Nachbarinseln insgesamt rund 105.000 Wohnungen leer. Diese Zahl entspricht 16 Prozent aller Bestandswohnungen auf den Balearen.
Eigentümer von Wohnraum auf den Balearen entscheiden sich zumeist bewusst gegen eine langfristige Vermietung. Die Gefahr, sich letztlich mit zahlungsunwilligen Mietern streiten zu müssen, erscheint ihnen hoch. Dazu kommt, dass die spanische Gesetzgebung nach Ansicht von Branchenkennern die Rechte von Mietern höher hängt als die von Vermietern. Bislang gibt es auf den Balearen für Vermieter nur eine Steuererleichterung für das Abschließen einer Versicherung, die im Fall von Mietausfällen einspringt. Nach Ansicht der Landesregierung reiche dieser Anreiz aber bei Weitem nicht aus.
An den Mietzuschüssen, die jährlich an einen bestimmten Personenkreis ausgezahlt werden, will das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen festhalten. Überdies sehen die Pläne zur Steuerreform unter anderem vor, den IRPF-Steuersatz für Bezieher von Jahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro um 0,5 Prozent zu senken. Wer mehr verdient, für den soll ein um 0,25 Prozent verringerter Steuersatz gelten. Von einem Strafzuschlag bei der Grundsteuer IBI für Wohnungseigentümer, die ihren Wohnraum nicht vermieten möchten, hält die Landesregierung nicht viel. Mit dieser Idee hatte deren Vorgängerregierung seinerzeit für Schlagzeilen gesorgt.
Nach Auskunft der Finanzbehörden machten zuletzt 83.699 balearische Eigentümer von Wohnraum bei der Steuererklärung Mieteinnahmen geltend. Der Großteil davon, knapp 76.000 Eigentümer, will seinen Wohnraum langfristig vermietet haben.
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