In einem Hotel in Magaluf ereigneten sich Ende Juli 2020 die in Palma von der Justiz beurteilten Vorfälle (Foto: última hora)

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Ein Strafgericht in Palma hat einen jungen britischen Touristen zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Euro verurteilt, weil er im Juli 2020 im Schwimmbad eines Hotels in Magaluf das Gesäß eines Mädchens berührt hatte.

Bei der vorangegangen Verhandlung Ende September vergangengen Jahres erklärte der 19-jährige Angeklagte, er könne sich an nichts erinnern, was an diesem Tag passiert sei, weil er mit seinen Freunden, mit denen er im Urlaub war, getrunken habe. Per Videokonferenz sagte er: "Plötzlich ohrfeigte mich das Mädchen zweimal. Sogleich entschuldigte ich mich bei ihr, falls ich sie verärgert haben sollte."Die Richterin ging in der Urteilsverkündung von mildernden Umständen aus, da der junge Mann unter dem Einfluss alkoholischer Getränke gehandelt habe.

Das zunächst von der Staatsanwaltschaft als Verbrechen des sexuellen Missbrauchs eingestufte Tat und wurde mit einer Geldstrafe von 3240 Euro für den Angeklagten angesetzt. Am 28 Juli gegen 16 Uhr befanden sich die beiden jungen Männer, darunter auch der Angeklagte, in einem Schwimmbad eines Hotels in Magaluf. Am selben Tag traf das Opfer, eine junges Mädchen aus Frankreich, auf der Insel ein. Als es im selbigen Hotel schwimmen ging, ereignete sich der Vorfall, bei dem ein Junge das Mädchen unsittlich am Hinterteil berührte. Das Opfer gab auch zu, dass sich der Junge bei ihm entschuldigte.

Die Urteilsverkündung erkennt die Schuld des Angeklagten an, der bei der Verhandlung durch die Rechtsanwältin Gloria Olmos vertreten wurde. Sie weist ferner darauf hin, dass die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs "in ähnlichen Fällen bekräftigt hat, dass es sich um ein geringfügiges Vergehen handelt". Der Angeklagte wurde daher zu einer Geldstrafe von lediglich 180 Euro verurteilt. Das Berühren des Gesäßes mit der offenen Hand sei nicht immer mit sexuellem Missbrauch gleichzusetzen.