Auf Mallorca ist ein Rettungsschwimmer, der eine Frau mit seinem Jetski schwer verletzt hatte, zu einer Geldstrafe samt zeitweiligem Berufsverbot verurteilt worden. Der Mann hatten im September vor zwei Jahren die Kitesurferin am Strand von Can Pastilla an der Playa de Palma aus dem Badebereich der Schwimmenden verweisen wollen.
Allerdings wurde dem Strandwächter zum Verhängnis, dass er mit dem motorbetriebenen Jetski viel zu schnell und zu dicht an die Surferin herangerast war. Die Frau verlor auf den dabei entstandenen Wellen das Gleichgewicht und stürzte ausgerechnet auf das Wasserfahrzeug des Bademeisters. Dabei brach sie sich fünf Rippen.
Der Mann hatte sich darum vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten. Der Angeklagte räumte ein, den Sicherheitsabstand zu der Sportlerin nicht eingehalten zu haben. Er wurde zu sechs Monaten Berufsverbot und die Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Frau hatte wegen ihrer Verletzungen drei Monate lang von einem Arzt behandelt werden müssen, bevor bis sie sich vollständig erholen konnte.
Das Gericht erkannt als mildernden Umstand an, dass der Strandwächter und sein Arbeitgeber bereits einen Teil des Schadenersatzes an das Opfer gezahlt hatten. Der Rest des Bußgeldes wurde von der Versicherungsgesellschaft des privaten Arbeitgebers übernommen.
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