Ein Gericht in Palma hat zwei Männer wegen einer Schlägerei auf der Toilette einer Bar in Port d'Andratx zu jeweils drei Jahren Haft und insgesamt 41.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten nicht in Notwehr handelten wie sie bis zuletzt behaupteten.
Im September 2017 kam es auf der Toilette des Lokals zu Streitigkeiten. Das Opfer soll nach Aussage der beiden Angeklagten dabei erwischt worden sein, wie es in ein Waschbecken uriniert haben soll. Daraufhin kam es zu einer Diskussion. Das Opfer soll einen der beiden Angeklagten am Hals gepackt haben, woraufhin dieser sich mit einem Faustschlag wehrte.
Insgesamt sollen die beiden Angeklagten dreimal auf das Opfer eingeschlagen haben. Das Gericht urteilte, dass zwar der erste Schlag noch als Notwehr hätte gelten können, spätestens aber der zweite Schlag unverhältnismäßig und der dritte Schlag unnötig gewesen seien.
Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass es die volle Absicht der beiden Angeklagten gewesen sei, das Opfer möglichst im Gesicht zu verletzen. Der 46-Jährige erlitt schwere Verletzungen an einem Auge sowie der linken Gesichtshälfte und dem Nasenbein. Die Strafverteidiger der beiden Verurteilten wollen gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen.
1 Kommentar
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Ich verstehe die Verhältnismäßigkeit hier nicht. Das Opfer wird wegen einer Banalität handgreiflich und der sogenannte Täter schlägt zurück! In Ordnung soweit. Aber weil der Verurteilte unverhältnismäßig zweimal zurückschlägt muss er und sein Freund für drei Jahre in den Knast! Da haben es Vergewaltiger oder Regierungen mit Coronarestriktionen doch zig mal leichter.