Das Oberlandesgericht Audiencia Provincial in Palma de Mallorca hat einen beliebten Wanderweg bei Establiments für privat erklärt, so dass er künftig für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich ist. Die Stadtverwaltung hatte einen Kilometer des Can-Mallol-Weges in ein öffentlich zugängliches Areal umwandeln wollen.
Beliebter Wanderweg auf Mallorca wird zugemacht
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3 Kommentare
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@Jo Steiner: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. " Art. 14 GG Abs 3 - das dies römischen Rechts entspringt, sollte es auch in ES ähnliches Recht geben.
@Majorcus : was ein Schwachsinn
Na dann: enteignen & entschädigen - basta! Eigentum verpflichtet.