Das Paar hatte im Dezember 2018 ein Erste-Klasse-Ticket in die Vereinigten Staaten gebucht. Der Flug startete um 10.30 Uhr in Barceona, die Passagiere kamen eine dreiviertel Stunde früher am Boarding-Schalter an. Dies entspricht den Vorschriften der Europäischen Union. Dennoch wurde ihnen die Beförderung verweigert.
American Airlines argumentierte, dass Passagiere bei Flügen in die Vereinigten Staaten Passagiere mindestens 75 Minuten am Boarding-Schalter eintreffen müssten und belegte dies mit einem Screenshot von der Unternehmenswebsite.
Diese Information reiche nicht aus, befand das Gericht. Im Urteil hieß es, dass Passagiere schriftlich über die Boarding-Zeit informiert werden müssten, auch das Reisebüro hätte es versäumt, entsprechende Angaben zu machen.
Das Ehepaar wollte eine Kreuzfahrt in Florida antreten und bot der Airline an, ohne Gepäck an Bord zu gehen. Dies wurde abgelehnt, weil die Sitzplätze bereits anderen Passagieren zugewiesen worden waren, obwohl im Flugzeug noch weitere Sitze frei waren.
Das Urteil sieht die Zahlung von 600 Euro Schadenersatz pro Passagier und die Rückerstattung des Ticketpreises vor.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.