Ryanair muss entschädigen, auch wenn der Gast gar nicht fliegt
Das Archivbild zeigt zwei Ryanair-Maschinen am Flughafen Son Sant Joan in Palma de Mallorca. | Miquel Àngel Cañellas
Mallorca23.02.20 12:30
Egal ob ein Passagier am Ende fliegt oder nicht, die Airline muss wegen Verspätung in jedem Fall eine Entschädigung zahlen. So sehen das zumindest Richter auf Mallorca, die die irische Fluggesellschaft Ryanair zur Zahlung einer Wiedergutmachung in Höhe von 500 Euro verurteilten, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Sonntag.
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1 Kommentar
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sehr gute Entscheidung für viele, die ihren Flieger vor Abflug verlassen. Bisher hat Ryanair/Lauda kategorisch Entschädigungen abgelehnt. Gibt es weitere Infos dazu? muss man Resident sein oder gilt dies für jeden Gast? muss der Wohnsitz Mallorca/Spanien sein? wo ist der Gerichtsstand für Mallorca-Urlauber die den Vorteil dieses Urteils erhalten wollen?