Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft fast vollständig, sie hatte fünf Jahre Gefängnis gefordert. Renata G. muss der Familie außerdem 173.688 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies berichtete die MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Donnerstag.
Die Familie fordert nun einen "unverzüglichen" Haftantritt für die Angeklagte und begrüßt das Urteil. "Das ist das Maximum, was die derzeitige Gesetzgebung erlaubt", erklärte der Vater des Opfers, Biel Fornés. "Ein Trost ist es dennoch nicht, denn unsere Tochter bekommen wird dadurch nicht wieder." Zusammen mit anderen Betroffenen will er weiter für schärfere Strafen für betrunkene Autofahrer kämpfen.
Die 46-jährige Renata G. hatte die mallorquinische Schülerin am 24. Juni nachts auf der Avenida Miramar in Sa Ràpita angefahren. Paula F. befand sich in einer sechsköpfigen Gruppe, als der Skoda Fabia sie erfasste.
Die Polin floh vom Tatort, konnte aber dank Zeugen ausfindig gemacht werden. Sie hatte einen gefälschten Führerschein bei sich und war ohne Pkw-Versicherung unterwegs. Bei einem Test hatte sie viermal so viel Alkohol wie erlaubt im Blut.
6 Kommentare
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Unfall unter Alkohol ,Fahrerflucht mit Todesfolge , gefälschter Führerschein keine PKW-Versicherung mehr geht nicht . Dafür gibt es viereinhalb Jahre,was für ein Urteil ! Ein schlag ins Gesicht für die Eltern die ihr Liebstes verloren haben .
Es ist dringend erforderlich, dass unvermeidliche Neuwagen einen technische Sperre eingebaut haben, die betrunken Fahren ummöglich macht.
Keine Gnade oder Mitleid bei Alkoholvergehen und Drogen. Seid froh und dankbar das wir in Europa keine Verhältnisse haben wie auf den Philippinen oder Arabischen Ländern. Noch können wir uns frei äußern, fragt sich nur wie lange. Mein Mitgefühl gilt der Familie welche ihr Kind verloren hat. Ein Leben ist mit nichts auf der Welt zu ersetzen. Das sollen alle Coronal Leugner und klein Redner genau so bedenken wie gleichgültig fahrende Verkehrsteilnehmer.
Wieviel ist ein Menschenleben wert ? Ich denke nicht, dass eine Summe hoch genug sein kann, um den Verlust zu ersetzen und den Schmerz zu lindern. Mein tiefes Beileid an die Angehörigen.Was die Autofahrerin angeht. Keine Fahrerlaubnis...keine Versicherung...Betrunken am Steuer. Die Höhe der Strafe ist beileibe zu niedrig. Die Länge der Haftstrafe sollte mind. 20 Jahre sein ! Was das Schmerzgeld angeht, wer weiß ob die Familie von der Fahrerin je das "Trostgeld" bekommt. Wer ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung fährt, hat vermutl. sowieso kein Geld.
Richtig so! Schade das es nach dem Gesetz keine höhere Strafe gibt!!!! Der Familie des Opfers wünsche ich alles Gute, denn sie müssen mit dem schweren Verlust weiterleben!
Das Verhalten der Autofahrerin kann man nur als uneinsichtig und dreist bezeichnen- von Reue und Mitleid keine Spur.Dabei hat Sie fast alle Ungesetzmäßigkeiten begangen, die man als Kfz-Führerin überhaupt machen kann. Sie soll sich schämen und Ihre Strafe bis zum letzten Tag absitzen und zahlen, sich anschließend nie wieder auf Mallorca blicken lassen. Meine Anteilnahme für das unschuldige Opfer und derer Angehörige.