Reife Orangen als Beutegut auf Mallorca (Symbolfoto). | Archiv

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Ein Orangendieb auf Mallorca ist zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er war am 13. März 2014 auf ein Grundstück bei Puigpunyent vorgedrungen, nachdem er das Tor aufgebrochen hatte.

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Er entwendete drei Säcke mit reifen Früchten, wurde aber 20 Minuten später gestellt. Die Tochter der Besitzerin konnte die Beute anhand der Beschriftung einwandfrei identifizieren. Strittig war in dem Berufungsverfahren, ob das Tor gewaltsam geöffnet wurde oder ob es sich um einen Gelegenheitsdiebstahl handelte.

Die Richter folgten schließlich Zeugenaussagen, laut denen der Dieb mehrfach auf dem Grundstück war und dabei auch nicht davor zurückschreckte, die Einzäunung und den Zugang zu beschädigen. Haftstrafen bis zu zwei Jahren können jedoch in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. (mic)