Nach dem tödlichen Einbruch von Porreres in der Inselmitte Mallorcas haben die Verdächtigen ihre Beteiligung an dem Überfall gestanden und beschuldigen sich weiter gegenseitig. Wie die Tageszeitung Ultima Hora berichtet, gab Freddy E., der Zwillingsbruder des erschossenen Kolumbianers, nach einem Zusammenbruch beim Verhör zu Protokoll, gemeinsam mit den beiden Mallorquinern Marcos R. und José S. L. den Überfall begangen zu haben.
Überfall von Porreres: Vernommener bricht zusammen und gesteht
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3 Kommentare
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Notwehr a) Art. 8 Nr. 4 Código Penal befreit von strafrechtlicher Verantwortlichkeit "denjenigen, der in Verteidigung seiner eigenen oder einer fremden Person, seines eigenen oder eines fremden Rechts handelt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:1. Rechtswidriger Angriff. Im Falle der Verteidigung von Vermögensgegenständen wird es als rechtswidriger Angriff angesehen, wenn die Handlung ein Verbrechen darstellt und diese Rechtsgüter in erhebliche Gefahr der unmittelbaren Beschädigung oder des Verlustes bringt. Im Falle der Verteidigung der Wohnung oder ihrer Nebenräume wird als rechtswidriger Angriff das unberechtigte Betreten derselben angesehen.2. Vernunftgemäße Erforderlichkeit des angewandten Mittels, um den Angriff zu verhindern oder zurückzuschlagen.3. Fehlen einer hinreichenden Provokation seitens des Verteidigers".Quelle = https://www.mpicc.de/files/pdf2/thema_ii.pdf
Vorsicht, der Mann ist 77 und wohl kaum in der Lage eine körperlichen Auseinandersetzung mit jungen Einbrechern zu überstehen. Es ist deshalb Notwehr ein höheres Mttel anzuwenden, um sich deren zu erwehren und Gefahren an an Leib und Leben an sich wie auch auch seiner hilflosen Ehefrau zu verhindern.
Da erinnert man sich an den "Fall Pistorius" , der ist ja noch nicht lange her . 15 Jahre hat es ihm eingebracht .