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Ein Gericht in Valladolid hat die Entscheidung zurückgenommen, dem ehemaligen balearischen Ministerpräsidenten Jaume Matas Freigang zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft hatte Einspruch gegen die Vollzugslockerung eingereicht, die die Gefängnisverwaltung dem Ex-Politiker gewährt hatte.

Matas durfte seit Ende Oktober die Wochenenden zu Hause verbringen, tagsüber einer Arbeit außerhalb des Gefängnisses nachgehen und musste lediglich zum Übernachten in seine Zelle zurückkehren.

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Die Vollzugslockerung für den wegen Korruption verurteilten Ex-PP-Politiker hatte für reichlich Kritik gesorgt. Sie war Matas bereits drei Monate nach seinem Haftantritt zugestanden worden. Der 60-Jährige hatte Ende Juli eine neunmonatige Gefängnisstrafe in Segovia angetreten.

Matas hat nun drei Tage Zeit, gegen die Gerichtsentscheidung Einspruch einzulegen. Bis dahin gilt die Vollzugslockerung weiterhin.