Nur eine klitzekleine Unaufmerksamkeit des Fahrers oder ein von Regen und Staub plötzlich spiegelglatter Straßenbelag – und schon ist der Unfall geschehen. Was tun? „Am besten beide Parteien füllen den Europäischen Unfallbericht aus“, erklärt Juan Cascallar von Axa-Versicherungen Anke Sevenster. „Es ist natürlich auch möglich, alle nötigen Daten nur so zu notieren, aber das Formular kann hier ein guter Leitfaden sein, um keine wichtige Information zu vergessen.“ Vordrucke des Dokuments, das mittels Durchschlag an die beteiligten Parteien ausgehändigt werden kann, werden von der jeweiligen Versicherung bereitgestellt, um sie im Fall eines Falles zur Hand zu haben. Griffbereit sollten Autofahrer auch immer Warndreieck und Warnwesten für alle Insassen haben: Trifft die Polizei einen der Insassen ohne Weste auf der Straße an, riskiert dieser eine saftige Strafe. Im Unfallbericht werden Daten wie Name, Adresse, Autotyp, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft oder Policenummer vermerkt. Der Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis, sondern eine Beschreibung des Ablaufs: Wie sich der Unfall ereignete, wird sowohl in einer Kurzbeschreibung festgehalten als auch mittels einer Zeichnung. Am Ende wird das Dokument von beiden Seiten unterzeichnet. „Wir raten unseren Kunden allerdings dazu, den Bericht nur dann zu unterschreiben, wenn die Schuldfrage klar ist“, gibt Christina Conti von Lluc & Jülich Versicherungen zu bedenken. „Es ist sonst im Nachhinein oft schwierig, die Sachlage noch einmal zu drehen.“ Auch Denise Latocha, Versicherungsmaklerin bei Iberia Versicherungen, rät dazu, den Bericht zwar unbedingt auszufüllen, aber nicht zu unterzeichnen, „etwa wenn es Verständigungsprobleme gibt bei einem Unfall zwischen einem deutschen und einem spanischen Fahrer. Denn ist der Bericht erst einmal unterzeichnet, kann nichts mehr verändert werden“. Sie empfiehlt, immer die Polizei hinzuzurufen, auch wenn es sich um einen relativ kleinen Schaden handle. „Das hat dann auch den Vorteil, dass die Polizei gleich das Ausfüllen des Berichts übernimmt.“ Zuständig ist die Lokalpolizei: Sie lässt sich mittels der kostenlosen Rufnummer 092 an den Unfallort bestellen, oder über die Notrufzentrale 112. „Die Polizei kann man in jedem Fall anrufen, unbedingt sollte man dies tun, wenn wirklich größerer Schaden entstanden ist“, sagt Victoria Keil von Axa, „oder wenn sich etwa herausstellt, dass der andere Beteiligte nicht versichert ist.“ Dann kommt das spanische sogenannte Consorcio ins Spiel, ein staatlicher Pool, aus dem in solchen Fällen die Schadensregulierung beglichen wird. „Allerdings kann das dauern. Handelt es sich zum Beispiel um Fahrerflucht, wird erst einmal abgewartet, ob der Fahrer doch noch gefunden wird. Oder es werden Zeugen gehört“, erklärt Denise Latocha. Die unversicherten Autos auf Mallorcas Straßen werden allerdings weniger: Seit einigen Monaten muss beim Passieren des ITV – dem spanischen TÜV – der Kontoauszug mit der bezahlten Versicherungssumme vorgewiesen werden.
Schadensbegrenzung beim Autounfall
Bei Autounfällen gilt es vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren: Der europäische Unfallbericht hilft, sich zu orientieren – bei Unstimmigkeiten unterstützt die Lokalpolizei. Problematisch wird es erst, wenn einer der Beteiligten nicht versichert ist
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