Mallorca - Es sollen schon Ehen zerbrochen sein, an einem
schlichten Schnappschuss. Man stelle sich nur vor: Der Gatte
schmust bei 200 Kilometern in der Stunde mit seiner Geliebten und
wird von einem Blitzgerät erwischt. Um die Beweislast noch zu
vergrößern und zwecks Begleichung der Strafe schickt die Polizei
das wahrscheinlich etwas unscharfe, dafür aber umso
kompromittierendere Foto an die Privatadresse des Fahrzeughalters
und schon nimmt das Unheil seinen Lauf: Die Gattin findet die
Aufnahme natürlich gar nicht lustig. Doch auf Mallorca ist derlei
nicht zu befürchten. Denn alle fünf Blitzgeräte auf der Insel, die
nun seit einigen Wochen in Betrieb sind, nehmen die Verkehrssünder
von hinten auf.
Auch wenn sich manch Ausländer fragen mag, ob das nicht dem
Zweck der grauen Kästen widerspechen mag, handelt es sich doch
keinesfalls um Bauarbeiter-Pfusch. Die Ausrichtung der Radar-Geräte
im Sinne der Fahrtrichtung ist gewollt. Denn in Spanien darf die
Polizei zwar auch von vorne blitzen, die Fotos aus den Kameras am
Straßenrand können aber nur zur Ermittlung des Fahrzeugs genutzt
werden, das zu schnell unterwegs war. "Als Beweismittel, wer am
Steuer saß, sind die Aufnahmen nicht zulässig", sagt Mario Arnaldo,
Vorsitzender des Automobilklubs Automovilistas Europeos Asociados
(AEA). Laut der spanischen Straßenverkehrsordnung könne die Polizei
nur in flagranti ertappte Verkehrssünder belangen. Und da technisch
einiges für das Knipsen in Fahrtrichtung spreche, wird eben von
hinten geblitzt.
Auf diese Weise bleibt nicht nur so mancher Seitensprung
unentdeckt, auch das Eintreiben von Geldbußen für zu schnelles
Fahren wird so zu einer schwierigen Aufgabe. Denn die Strafe bleibt
nicht wie in Deutschland am Fahrzeughalter hängen, sollte dieser
sich weigern, den wahren Fahrer anzukreiden. "Strafen sind in
Spanien nicht übertragbar", sagt Arnaldo.
Um dem Wohlwollen der Bürger nicht gänzlich ausgeliefert zu
sein, hat sich der Gesetzgeber einen Trick ausgedacht: Der
Eigentümer des geblitzten Fahrzeugs ist verpflichtet, den wahren
Fahrer zu nennen. Weigert er sich, muss er bis zu 1500 Euro Strafe
zahlen. Und so ist die Polizei nicht auf Frontalaufnahmen
angewiesen. Mit dem Schutz des Familienfriedens auf Mallorca hat
die Blitzrichtung jedenfalls nichts zu tun: "Das interessiert die
Polizei nicht wirklich", sagt Arnaldo.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.