Häuslebauern kommt man entgegen. | Ultima Hora

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Während die konservative Stadtregierung von Palma de Mallorca in Sachen Massifizierung hart und konsequent handeln will, soll die Errichtung von Immobilien auf ländlichem Grund nach dem Willen der ebenfalls konservativen Balearen-Regierung wieder erleichtert werden. Das neue Dekret zur Verwaltungsvereinfachung ändert nämlich nach Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" auch ein Gesetz über sogenannten "suelo rústico".

Es soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, auf ländlichen Grundstücken alle Arten von Anlagen zu errichten, "die zur Planung oder Entwicklung des ländlichen Raums beitragen oder die dort notwendig oder günstig gelegen sind". Die Verordnung überlässt es dem Ermessen der Gemeindebehörden, in dieser Hinsicht Entscheidungen zu treffen.

Die stellvertretende Vorsitzende der oppositionellen balearischen Sozialisten, Mercedes Garrido, warnte: "Dies ist ein Freibrief, um auf dem Land zu bauen, was man will, ohne Einschränkungen". Dagegen argumentierte die konservative Regierung: "Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums steht nicht im Widerspruch zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Umwelt und der Landschaft." Mit der Neu-Formulierung kehrt die Regierung fast vollständig zum ursprünglichen Wortlaut des 1997 verabschiedeten Gesetzes über ländliche Gebiete zurück, das später restriktiver gestaltet wurde.

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Die Änderung bedeutet in der Praxis, dass auf untergeordneterer Ebene darüber entschieden werden soll, ob landwirtschaftliche Einrichtungen, neue landwirtschaftliche Lagerhallen, aber auch vielfältige Aktivitäten wie Agrotourismus, Fußballplätze, Sporteinrichtungen, Restaurants und sogar Polofelder eingerichtet werden können.

Die verabschiedete Verordnung enthält weitere Bestimmungen, die von der Opposition kritisiert wurden, wie die Möglichkeit, den Technologiepark Parc BIT bei Palma mit Wohnungen zu bebauen oder die Anzahl der Strandbars zu erhöhen.

Das Gesetz sieht ferner – wie bereits bekannt – die Legalisierung illegaler Bauten auf ländlichen Grundstücken vor, wobei eine Geldbuße an die Gemeinden zu entrichten ist. Dieses Verfahren wird jedoch auch auf sogenannte außerplanmäßige landwirtschaftliche Anlagen ausgedehnt.