Eigentümer von illegalen Wohnhäusern und anderen Bauten auf dem Land, die an einer nachträglichen Legalisierung interessiert sind, müssen zuerst einmal eine Geldstrafe zahlen. Die genaue Höhe der Strafe steht noch nicht fest, soll sich aber an einem Modell aus der Zeit der Regierung unter dem damaligen konservativen Landesministerpräsidenten José Ramón Bauzá orientieren, bei dem Strafen zwischen 15 und 25 Prozent des Bauwertes vorgesehen waren.
Neben der Geldstrafe müssen sich die Eigentümer auch verpflichten, Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Wassereffizienz der Immobilien durchzuführen. Die Regelung soll nur für Bauten gelten, die mindestens acht Jahre alt sind, inklusive zusätzlicher Anbauten wie Schwimmbädern, Veranden oder Terrassen. Die balearische Regierung will mit dem Erlass auch die nachträgliche Sanierung von Gebäuden ermöglichen, die aufgrund ihres schlechten Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Darüber hinaus plant die Regierung die Änderung der 2020 verabschiedeten Gesetzgebung, die alle bebaubaren Grundstücke und einen großen Teil der unbebauten städtischen Grundstücke betrifft. Ziel dieser Änderungen ist es, den Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum zu erhöhen. Die Verordnung soll in der ersten Maiwoche verabschiedet werden. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den betroffenen Ministerien.
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