Die Gemeindesteuer "plusvalía", die beim Immobilienverkäufer im Falle einer Wertsteigerung seines Objektes fällig wird, ist laut spanischem Verfassunsgericht von den Gemeinden auf den Balearen zwischen 2007 und 2015 zu Unrecht kassiert worden. Das berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora. Laut Gericht können Verkäufer, deren Transaktion nicht länger als vier Jahre zurückliegt, diese Steuer wieder zurückverlangen. Frühere Ansprüche sind laut spanischen Steuerrecht verjährt.
Rückzahlungen für Immobilienverkäufer
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