Jecken sollen Lizenzgeld für Ballermann-Party zahlen
Karnevalisten im westfälischen Warendorf haben nicht schlecht gestaunt, als sie aufgefordert wurden, für eine für den 1. Februar angekündigte "Ballermann-Party" im Kolpinghaus der Gemeinde Lizenzgebühren zu zahlen. Das meldete die Zeitung "Die Glocke" am Dienstag.
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4 Kommentare
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@HajoMajo: Ballermann ist als Eigenname eine weitgreifende Marke mit sehr vielen Einsatzbereichen, die EU-weit geschützt ist. Oberbayern dagegen ist nicht als Marke schützbar.
So ein Schwachsinn. In DE gabs auch mal so was. Ü30-Party wäre geschützt. Es hiess dann einfach Ü40 oder Ü31. Haha.Frage ist, ob der Namensschutz National oder International nach EU-Recht besteht? Wenn nicht international, hat er keine Rechte auf der Insel. Ballermann ist auch kein Ortsname. Ballermann gibts auch im Ruhrpott und Oberbayern in Düsseldorf als Gaststätte/Disco.
So funktioniert Markenrecht eben - auch wenn es nicht jeder versteht.
Klar. Der Name Ballermann ist geschützt. Schade das ich nicht auf die Idee kam