Wer darf sich rechtmäßig „Marqués de Campo Franco" nennen? Diese Frage hat nun ein Gericht in Palma zugunsten von Miquel Ferrer de Sant Jordi entschieden. Der Mallorquiner darf den Markgrafen-Titel nun also tragen. Seine Widersacherin und entfernte Verwandte Almudena de Padura y España dagegen muss den ehrwürdigen Namenszusatz streichen.
Der Rechtsstreit begann im Jahr 2014, als Miquel Ferrer de Sant Jordi den Titel für sich beanspruchte. Der letzte Marqués de Campo Franco, Joan Miquel Rotten Sureda, war im Jahr 2012 gestorben. Seitdem hatte sich Almudena de Padura y España „Marquesa" genannt.
Über Jahrhunderte hinweg hatte immer der Erstgeborene des Markgrafen den Titel geerbt, bis im 19. Jahrhundert Josefa de Pueyo y Chacón ohne Nachfahren starb. Sie vermachte den Titel der Tochter eines Vetters, was die damalige spanische Königin Isabel II. im Jahr 1848 absegnete.
Das Gericht in Palma entschied nun, dass diese Ausnahme nicht die gesamte Erbfolgeregelung außer Kraft setzte. Vielmehr gelte weiterhin die überlieferte Weitergabe des Titels an den jeweils nächsten Nachkommen – und da hat Almudena de Padura y España nach Ansicht des Gerichts nun das Nachsehen.
Die bisherige Markgräfin ist im Übrigen dafür bekannt, dass sie von Grundstücksbesitzern an der Playa de Palma Feudalabgaben einzutreiben versucht. Das so genannte Allodium (spanisch: "alodio", mallorquinisch: "alou") ist ein Relikt aus dem Mittelalter und muss bei jedem Besitzerwechsel von Immobilien zusätzlich zur Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Die Einnahmen gehen an die Erben der früheren Besitzer verschiedener Ländereien und können für eine Familienwohnung bis zu 1800 Euro betragen, für freistehende Häuser auch mehr.
Zwar sollten die letzten "alous" im Jahr 2015 auslaufen, wenn niemand mehr Anspruch auf die Abgabe erhebt. Genau das tut allerdings die "Gräfin" mit Hilfe von Abmahnanwälten. Abhilfe könnte nur ein neues Gesetz des Balearen-Parlaments bringen. (jm/mic)
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