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Strandgäste sieht man an diesem regnerischen Tag nicht an der Playa de sa Canova in Artà. Es ist Dezember und die Luft kaum zehn Grad warm. Ein Pärchen geht am Wasser entlang, vor ihnen läuft ein weißes Wollknäuel. Eine schöne Szene, wenn sie auch einen kleinen Schönheitsfehler hat: Der Hund müsste angeleint sein, aber welcher Ordnungshüter würde bei diesen Witterungsbedingungen und dieser Größe des Tieres etwas sagen?

Artà hat ohnehin eine der hundefreundlichsten Gemeindeverordnungen Mallorcas. Im Juli hat der Gemeinderat für eine neue Regelung gestimmt, nach der es Hundehaltern erlaubt wird, vom 1. Oktober bis zum 30. April an der gesamten Küste im Gemeindegebiet mit ihrem Vierbeiner entlang zu gehen, angeleint allerdings. "Es ist nur noch nicht im balearischen Amtsblatt (BOIB) erschienen, somit offiziell noch nicht gültig", sagt Guillem Caldentey, Umweltdezernent von Artà. Die Polizei werde jedoch niemanden verwarnen, der mit seinem Hund am Strand entlangspaziere, beruhigt er.

Caldentey hat sich viel mit diesem Thema herumgeschlagen, mit Tierärzten, Tierschützern und Wissenschaftlern gesprochen und ist jetzt leicht genervt, weil sich der Eintrag in das BOIB noch so lange hinzieht. Dass es so mühsam sein könnte, Hundehaltern zu erlauben, außerhalb der Saison den Strand zu betreten, hätte er nicht gedacht. Es geht nicht nur um eine mögliche Belästigung von Touristen und Einheimischen durch die Tiere, sondern auch um Umweltschutz.

"Die Mischung aus Sand, Feuchtigkeit und hohen Temperaturen bietet einen guten Lebensraum für Insekten und Organismen", sagt Caldentey. Artà hat dennoch eine Formel gefunden: Im Sommer dürfen Hunde nur auf Küstenabschnitte ohne Sand, zwischen Oktober und Ende April auch auf die Strände.

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In der Nachbargemeinde Pollença wird in der Gemeindeverordnung bislang nur eine Zeit definiert, in der man den Strand nicht betreten darf: zwischen dem 1. Mai und dem 15. September. Tieraktivistin Christina Kastin interpretiert das als Erlaubnis für den Rest des Jahres, den Strand zu betreten. "Das wäre logisch", sagt sie. Einen ausdrücklichen Vermerk in der Gemeindeordnung gibt es jedoch nicht. Daran arbeitet Miguel Sánchez von der "Alternativa per Pollença", der Oppositionspartei im Gemeinderat.

Sánchez' Ehefrau Eva arbeitet ehrenamtlich in der Tierauffangstation Refugio de Animales de Compania, wo derzeit 60 Hunde gepflegt werden. Ihr Mann will dafür sorgen, dass in der Cala Sant Vicenç und in Port de Pollença felsige Abschnitte ganzjährig für Hundehalter freigegeben werden. In der jüngsten Gemeinderatssitzung habe es dafür jedoch noch keine Mehrheit gegeben. Dennoch versicherte ein Sprecher der Gemeinde gegenüber MM, dass Hunde am Strand geduldet würden, auch wenn es nicht ausdrücklich genehmigt sei.

Eva Sánchez traut sich jedoch noch nicht, den Hund frei laufen zu lassen. "Wir haben Rückschritte gemacht, heute wirst du als Hundehalter wie ein Drogenkonsument behandelt, der etwas Illegales tut", sagt sie. Wer in Pollença wohne, habe es schwer, seinem Hund Auslauf zu bieten. Tatsächlich sind an den kilometerlangen Stränden keine Hunde zu entdecken. An manchen Stellen, die zum Gassigehen einladen, etwa wo es viele Steine gibt, stehen derzeit noch Verbotsschilder.

Dennoch gelten Artà und Pollença als die Gemeinden, in denen das Hundethema an den Stränden am weitesten gediehen ist. Ausdrückliche Regelungen gibt es in anderen Gemeinden nicht. In Palmas Gemeindeverordnung heißt es zum Beispiel in Artikel 60: "Die Behörden können die Stellen und die Zeiten bestimmen, in denen Hunde oder andere Haustiere auf den Stränden der Gemeinde laufen dürfen." Solange es keine Regelung gibt, gilt für sie: Zutritt verboten.