Das Archivfoto zeigt die "alte Normalität" am Strand von Illetes im Jahre 2018. | Teresa Ayuga

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Mit dem Ende des Alarmzustands gilt auf Mallorca seit dem 21. Juni 2020 die sogenannte "Neue Normalität". Sie regelt bis auf Weiteres das öffentliche Leben und endet, wenn eine wirksame Impfung oder Therapie gegen das Coronavirus gefunden worden ist.

Das sind die Vorgaben, die die Balearen-Regierung in Zusammenarbeit mit dem spanischen Gesundheitsministerium und den Kommunen zum Schutz der Einwohner und Touristen vor Infektionen mit Covid-19 festgelegt hat:

Maskenpflicht
Das Tragen von Schutzmasken ist auf der Straße, in offenen Bereichen und in allen öffentlich zugänglichen Räumen obligatorisch, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Neu ist, dass der Nasen-Mund-Schutz nun auch in allen kommerziellen Geschäften sowie für den Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen Pflicht ist. Des Weiteren besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Handel
Die zulässige Obergrenze an Kunden in Läden und Geschäften, für die keine eigenen spezifischen Schutzprotokolle oder Vorschriften festgelegt worden sind sind, beträgt 75 Prozent. In kleinen Geschäften des Einzelhandels werden Kunden nur einzeln oder in begrenzter Zahl eingelassen.

Arbeitsplatz
Es gelten allgemeine Hygienemaßnahmen wie beispielsweise die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Seife und Wasser für die Arbeitnehmer und die Verfügbarkeit von alkoholhaltigen Desinfektionsgelen. Wo es sich anbietet, sind am Arbeitsplatz Schichtdienste zu organisieren sowie Plexiglaswände zu installieren, um so weit wie möglich die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu gewährleisten.

Strände
Was die Strände anbelangt, stehen jedem Besucher oder jeder Besuchergruppe von höchstens 25 Personen jeweils 4 Quadratmeter zu. Näher als 1,5 Meter dürfen die verschiedenen Strandbesucher nicht zusammenrücken. Die Kommunen dürfen den Zugang zu einzelnen Stränden auf ihrem Gemeindegebiet reglementieren und Obergrenzen einführen. Sportliche Betätigung ist an den Stränden möglich – bei lediglich ein bis zwei Personen.

Sport
Körperliche Betätigung im Freien ist in Gruppen von maximal 30 Personen erlaubt, dabei muss ein Mindestabbstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für Zuschauer gelten je nach Sitzplatzangebot Obergrenzen.

Gastronomie
Auf den gastronomischen Terrassen der Straßencafés dürfen sich so viele Menschen hinsetzen wie Stühle an den Tischen vorhanden sind. Die Größe von Gruppen darf die Zahl 25 nicht überschreiten. Die bisherige Obergrenze von 75 Prozent der Kapazität im Außenbereich entfällt. Im Innenbereich der Lokale gilt weiterhin eine Obergrenze der Kapazitäten von 75 Prozent. An den Tresen von Bars dürfen die Gäste nur bis 22 Uhr bedient werden. Die Gastbetriebe müssen spätestens um 2 Uhr nachts schließen.

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Festsäle, Tanzlokale, Diskotheken
Tanzlokale, Nachtclubs und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht öffnen, wenn ihre Kapazität 300 Personen übersteigt. Die Lokale müssen die Tanzflächen sperren, können dort jedoch Tische und Stühle aufstellen und die Gäste Platz nehmen lassen. In Tourismuszonen unter besonderer Verordnung gegen Alkohlexzesse – das sind auf Mallorca S'Arenal und Magaluf – dürfen keine Nachtclubs öffnen. Allerdings können die Inhaber dort ihre Außenterrassen bedienen.

Hotels
Die Gemeinschaftsräume in den Hotels dürfen 75 Prozent ihrer Kapazität nicht überschreiten.

Sommerfeste in den Dörfen und "Verbenas"
Die auf Mallorca so beliebten Sommerfeste dürfen ab dem 1. Juli stattfinden, jedoch nur im Sitzen. Das bedeutet, dass letztlich nur die tradionell im Freien veranstalteten Abendessen stattfinden können.

Kino, Theater, Zirkus
In Kinos, Theatern und Zirkussen dürfen höchstens 75 Prozent des üblichen Publikums hinein. Die Veranstalter haben die Sitzplätze im Voraus auszuweisen.

Schulen und Bildungseinrichtungen
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist mit dem Beginn des kommenden Schuljahres im September festgelegt worden. Allerdings dürfen die Bildungseinrichtungen gemischte Formeln für die Sekundarstufe, das Abitur, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung in Betracht ziehen. Der Betrieb von Schulkantinen und Schulbussen wird wieder aufgenommen.

Trauerfeiern, Hochzeiten, Gottesdienste
Bei Begräbnissen und Trauerfeiern im Freien ist eine Obergrenze von 70 Personen festgelegt, in Gebäuden liegt sie bei 30. Bei Hochzeiten und anderen gesellschaftlichen Ereignissen darf die Anzahl der Personen 75 Prozent der räumlichen Kapazität nicht überschreiten. Wird im Freien gefeiert, dürfen bis zu 250 Personen teilnehmen. In geschlossenen Räumen liegt die Grenze bei 150. Beim Gottestdienst in Kirchen müssen Masken getragen werden, die Verwendung von Weihwasser ist nicht gestattet.

Krankenhäuser und Apotheken
Für den Zugang zu den Gesundheitszentren werden Temperaturkontrollsysteme eingerichtet. Den Apotheken soll es ermöglich werden, Medikamente auch ohne persönliches Erscheinen aushändigen zu können.

Lesen Sie auch die Chronologie:
98 Tage Alarmzustand (14. März - 20. Juni 2020) - So war das auf Mallorca