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Frist zum Offenlegen von Vermögen läuft ab
Bis zum 30. April müssen Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind, gegenüber dem Finanzamt ihre Vermögenswerte im Ausland offenlegen. Der spanische Fiskus fordert Angaben über Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien.
Einkommensteuer für Nichtresidenten
Am 31. Dezember 2013 läuft die Frist zur Abgabe der Einkommensteuer-erklärung für Nicht-Residente für 2012 ab. Die sogenannte "Impuesto sobre la Renta de los No Residentes" verpflichtet jeden Nicht-Residenten, der Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca ist, die Einkommensteuererklärung abzugeben.
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