Ab Herbst 2023 müssen Hundehalter einen Pflichtkurs absolvieren. | J. Aguirre

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Auf Mallorca müssen Hundehalter bald einen Pflichtkurs absolvieren. Das geht aus dem kürzlich in Spanien verabschiedeten Tierschutzgesetz, das im September dieses Jahres in Kraft tritt, hervor. So heißt es in Artikel 36, dass Personen, die Hunde besitzen oder für sie verantwortlich sind, einen anerkannten Ausbildungskurs belegt haben müssen. Dieser Kurs ist obligatorisch, zeitlich unbegrenzt gültig und kostenlos.

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Die Teilnehmer werden darüber informiert, was es bedeutet, einen Hund als Haustier zu halten, wobei einige wichtige Richtlinien für die Pflege des Tieres zum Thema Gesundheit, Ernährung oder Hygiene erläutert werden. Der Pflichtkurs kann ab dem 29. September absolviert werden. Diejenigen, die bereits einen Hund als Haustier haben, haben zwei Jahre Zeit, den Kurs zu besuchen. Wer einen Hund adoptieren möchte, muss den "Hundeführerschein" machen, noch bevor das Tier in den eigenen vier Wänden einzieht. Ausgenommen von dem Kurs sind Hüte-, Jagd- und Herdenschutzhunde.

Neues Tierschutzgesetz tritt im Herbst in Kraft

In Spanien sollen Haustiere künftig als "fühlende Wesen" besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Die Verbesserungen sollen den geschätzt rund 26 Millionen Haustieren in Spanien, vor allem Hunde und Katzen, zugutekommen. So dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Zudem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Alle Herrchen und Frauchen werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abzuschließen.