Führt Ihre Reise Sie in die EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz? Dann vergessen Sie nicht Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie erspart Ihnen Zeit, Ärger und Geld, falls Sie im Ausland krank werden oder sich verletzen. Die Karte wird - kostenlos - von den nationalen Krankenversicherungen ausgestellt. Sie garantiert den Zugang zu einer dringend erforderlichen Behandlung unter den gleichen Bedingungen, wie sie für die Menschen gelten, die im betreffenden Land versichert sind.
Wen kontaktiere ich im Notfall?
Die 112 ist die europaweite Notrufnummer, die überall in der EU vom Festnetz und vom Handy kostenlos zu erreichen ist. Sie verbindet den Anrufer mit dem zuständigen Notrufdienst (örtliche Polizei, Feuerwehr oder Notarzt) und ist ganzjährig rund um die Uhr erreichbar.
An wen wende ich mich, wenn mein Kind vermisst wird?
Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer für vermisste Kinder (116 000) eingerichtet, die überall in den 27 EU-Mitgliedstaaten erreichbar ist. Eltern, deren Kind vermisst wird, Kinder, die sich verirrt haben oder weggelaufen sind, oder Personen, die Informationen über vermisste Kinder haben, können diese Nummer wählen und werden mit einer kompetenten Organisation verbunden, die psychologische Unterstützung und praktische Hilfe bei Rechts- und Verwaltungsfragen leisten kann.
Was ist, wenn mein Flug erst deutlich verspätet startet?
Sie haben Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft (Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen, Unterbringung, Beförderung zum Unterbringungsort) im Falle von Verspätungen von: zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1500 km; drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie sich ab einer Verspätung von fünf Stunden zum Abbruch Ihrer Reise entscheiden, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung Ihres Tickets und Rückflug an den Ausgangspunkt Ihrer Reise. Wenn Sie mit drei oder mehr Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, haben Sie gegebenenfalls weitergehende Entschädigungsansprüche. Außerdem können Fluggesellschaften für Folgeschäden von Verspätungen haftbar gemacht werden.
Ich habe einen Pauschalurlaub gebucht, aber mein Reiseveranstalter ist bankrott. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Die Pauschalreisen-Richtlinie schützt die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Urlaub. Sie gilt für im Voraus festgelegte Pauschalreisen, die mindestens zwei der folgenden Komponenten beinhalten: Beförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, zum Beispiel Besichtigungstouren. Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu erbringenden Leistungen und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters oder Luftverkehrsunternehmens.
Mein Urlaub war so schön, dass ich ein Timesharing in derselben Ferienanlage kaufen möchte. Was muss ich beachten?
Dank der neuen EU-Regeln, die nun in allen 27 Mitgliedstaaten gelten, haben Anbieter von Teilnutzungsverträgen Kunden rechtzeitig vor einer vertraglichen Verpflichtung detaillierte Auskünfte zu erteilen, unter anderem über den zu zahlenden Preis, die Produktbeschreibung und den genauen Zeitraum sowie die genaue Dauer des Aufenthalts, zu dem der Vertrag den Kunden berechtigt. Diese Informationen sind, wenn der Kunde dies wünscht, in seiner Sprache bereitzustellen. Die Vorschriften stellen ferner sicher, dass Kunden innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen von einem Vertrag zurücktreten und Gewerbetreibende in diesem Zeitraum keinerlei Anzahlung oder Kaution von ihnen verlangen dürfen. Vor Vertragsschluss hat der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf das bestehende Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist sowie auf das während dieses Zeitraums geltende Anzahlungsverbot aufmerksam zu machen.
Überhöhte Telefongebühren sprengen meine Urlaubskasse. Wie kann ich meine Telefonkosten senken, wenn ich auf Reisen bin?
Die neue EU-Roamingverordnung ist seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Die wichtigste Neuigkeit sind die Preisobergrenzen für mobiles Internet-roaming, das heißt den Datenverkehr für die Smartphone-Generation. Verbraucher sollten die Datenangebote jedoch sorgfältig auswählen. Zwar ist beispielsweise ein Preis von 2 oder 3 Euro pro Tag für unbegrenzten Datenabruf ein interessantes Angebot, aber der Verbraucher zahlt auch, wenn er es gar nicht nutzt. Für diejenigen, die weniger Daten herunterladen, sind die Preisobergrenzen daher ein Sicherheitsnetz. Auch die Preise für Anrufe und SMS sind gesunken - und liegen jetzt unter den üblichen Inlandskosten. Nach den neuen Regeln betragen die Kosten 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (Preise jeweils plus Mehrwertsteuer), 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf, 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht, 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte).
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Vierbeiner in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?
Sie können mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen, müssen dabei allerdings in der Regel nachweisen, dass alle wichtigen Impfungen vorgenommen wurden. Dazu dient der EU-Heimtierausweis.
Darf ich Fleisch oder Käse aus dem Ausland mitbringen?
Bei der Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die EU ist die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten - egal ob für den eigenen Verzehr oder als Geschenk - illegal. Der grenzüberschreitende Transport von tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU oder aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz unterliegt dieser Beschränkung nicht.
Die EU informiert Bürger über viele relevante Themen auf der Internetseite europa.eu/youreurope
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