Die Balearen-Regierung hat inzwischen offiziell bestätigt, dass die Erhöhung der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer nicht erst 2016 wirksam wird, sondern rückwirkend für 2015. Wie berichtet, dreht die Regionalregierung auf Mallorca an der Steuerschraube, um Mehrausgaben im Sozialetat ausgleichen zu können.
Die Erhöhung der Einkommenssteuer (IRPF) betrifft nur Einkommen über 70.000 Euro jährlich. Erhöht wird der regionale Anteil der Steuer, der aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil besteht. Viele Besserverdienende werden also bei der Steuererklärung im Mai 2016 unliebsame Überraschungen erleben.
Die zweite Erhöhung, die rückwirkend gelten soll, betrifft die Vermögenssteuer (die ursprünglich ab 2016 ganz wegfallen sollte). Tangiert sind Vermögen ab 700.000 Euro. Die Sätze steigen in der Spitze bis auf 3,45 Prozent.
(aus MM 46/2015)
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