Re-si-dent - drei Silben mit Konfliktpotenzial. Das Wörtchen ist zwar fester Bestandteil des Insel-Vokabulars, die genaue Bedeutung aber ist vielen unklar. Nicht mehr als ein linguistisches Gedankenspiel, könnte man meinen - wären da nicht die vielen Missverständnisse, die dem falschen Gebrauch des Wortes geschuldet sind.
Was sagt der Duden? Seit einigen Jahren führt der Duden auch den „Residenten". Die Bedeutungserklärung: „Jemand, der seinen (zweiten) Wohnsitz im (südlichen) Ausland hat". Dies entspricht der Bedeutung, in der Mallorca-Deutsche das Wort oft (fälschlicherweise) verwenden.
Was sagt die Akademie der spanischen Sprache? Im Spanischen, aus dem das Wort kommt, ist die Bedeutung eine ganz andere: Laut der Königlichen Akademie der spanischen Sprache ist ein „residente" schlicht und einfach ein „Ansässiger" - vollkommen unabhängig von der Nationalität. Jeder Inselbewohner, der hier ansässig ist, ist also ein „residente".
In welchem Zusammenhang wird der Begriff benutzt? „Residente" und „no-residente" werden im Spanischen vor allem im Steuerrecht verwendet - denn wer in Spanien „residente" ist, ist hierzulande voll steuerpflichtig. Die treffende Begriffserklärung des Wortes „Resident" ist also: Steuerinländer.
Wer ist Steuerinländer? Das wichtigste Kriterium bei der Frage, wer „Resident" (also: Steuerinländer) ist, ist die Aufenthaltsdauer im Land. Man ist dort Steuerinländer, wo man die meiste Zeit verbringt. Auch wer hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten hat, wird als Steuerinländer behandelt. Zu guter Letzt: Leben der (nicht getrennte) Ehepartner und gemeinsame Kinder in Spanien, giltman ebenfalls als Steuerinländer - bis der Gegenbeweis erbracht ist.
Was hat die NIE damit zu tun? Nichts. Eine spanische „Identitätsnummer für Ausländer" (Número de Identificación de Extranjero) bekommen „Residenten" ebenso wie „Nicht-Residenten". Sie allein macht einen nicht zum Steuerinländer.
Müssen sich nur „Residenten" ins Ausländerregister eintragen? Das spanische Gesetz schreibt vor, dass sich jeder Ausländer, der mehr als drei Monate im Jahr in Spanien verbringt, bei der Nationalpolizei ins sogenannte Ausländer-Register eintragen lassen muss. Das allein macht einen zwar formal noch nicht zum „Residenten", allerdings gilt man beim Finanzamt fortan als potenzieller Steuerinländer.
Wer gehört ins Einwohnermelderegister seiner Gemeinde? Im Einwohnermeldeamt sollte sich nur registrieren lassen („empadronarse"), wer „Resident" ist. Denn wer in einer spanischen Gemeinde gemeldet ist, gilt dem Finanzamt ebenfalls als potenzieller Steuerinländer. Zudem haben nur tatsächliche „Residenten" Anspruch auf die Leistungen und Vergünstigungen, die spanische Gemeinden ihren Bürgern gewähren.
Was geschieht mit dem deutschen Wohnsitz? Grundsätzlich muss man dort gemeldet sein, wo man auch tatsächlich lebt. Allerdings prüfen deutsche Gemeinden in der Regel nicht, ob eine Meldeadresse tatsächlich zur Hauptwohnung gehört - viele Mallorca-Deutsche behalten deshalb eine Adresse in der Heimat bei. Auch wer nur in Deutschland gemeldet ist, kann jedoch Steuerinländer in Spanien sein - wenn er nämlich die meiste Zeit des Jahres hier verbringt.
Welche Nachteile haben „Residenten"? Wer in Spanien Steuerinländer ist, ist in Spanien voll steuerpflichtig. Das kann ein Vor- und Nachteil sein, je nach Einzelfall. Im Gegensatz zu Deutschland müssen Renten in Spanien voll versteuert werden, weshalb besonders deutsche Ruheständler oft die offizielle Verlegung ihres Steuerwohnsitzes nach Spanien zu vermeiden suchen. Außerdem müssen Rentner den Umzug nach Mallorca ihrer Krankenkasse melden und erhalten ihre Gesundheitsversorgung fortan vom spanischen Gesundheitswesen.
Welche Vorteile haben „Residenten"? Der 50- Prozent-Rabatt auf innerspanische Reisen gilt nur für Balearen-„Residenten". Außerdem bieten die Gemeinden ihren Bürgern vielfältige Ermäßigungen (zum Beispiel in Museen, Schwimmbädern, im Nahverkehr), die nur bekommt, wer ganz offiziell den „Residenten"- Status hat. Rentner, die das spanische Gesundheitswesen in Anspruch nehmen, müssen für Medikamente nichts bezahlen.
4 Kommentare
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Dass es in der vorletzten Zeile "dass" statt "das" heißen muss, ist wohl klar. Ich mache meine Sekretärin schon abgemahnt.
Sehr geehrter Herr Diederichs, Sie vernachlässigen Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Doppelbesteuerungsabkommens. Ansässig ist, wer in Spanien seinen Wohnsitz oder regelmässigen Aufenthalt hat. Das spanische Einkommenssteuergesetz (LIRPF) nennt drei Anknüpfungspunkte, bei deren Vorliegen der Steuerpflichtige in Spanien ansässig ist. Danach hat ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien u. a., wenn er mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien anwesend ist. Insofern kann keine Rede davon sein, das auch "vielen spanischen Behörden das ganze Problem nicht so klar ist".
Selten einen derartigen Unsinn im Netz gelesen. Der Artikel ist vollkommen in Ordnung, Herr Diederichs. Bitte unterschlagen Sie vor allem nicht die Vorschrift des Art. 18 Abs. 2 b. Man kann andere Leser nur warnen, sich auf Ihre völlig verfehlte Interpretation zu verlassen.
Leider ist die Aussage, das wichtigste Kriterium sei die Aufenthaltsdauer in Spanien, nicht richtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen sagt in Art. 4 eindeutig, daß die Person in dem Staat als ansässig gilt, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).Die "länger als 183 Tage" erscheinen erst in Art. 14 und beziehen sich dort auf unselbständige Arbeitnehmer.Die Aussage müßte also umgedreht lauten: wer in Spanien sein Welteinkommen versteuern, ist Resident. Alle anderen sind (auch gemäß Doppelbesteuerungsabkommen) hier nur Touristen.Leider ist das ganze Problem auch vielen spanischen Behörden nicht so ganz klar und es gibt immer wieder einander widersprechende Aussagen.