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Irene Perelló spricht leise, aber ihre Worte kommen geschliffen daher, wie Messer. "Dass ein Ministerium wie unsere Tourismusbehörde sich auch Ministerium für Innovation und Technologie nennt, und uns gleichzeitig den Einsatz einer Technologie wie die des Internets untersagen möchte, ist irreal", sagt Perelló. Die Juristin und Wirtschaftlerin ist seit knapp einem Jahr Geschäftsführerin der Vereinigung für touristische Vermietungen in Apartments und Wohnungen auf den Balearen (Aptur). Die Organisation gibt es schon lange, doch in Perelló hat Aptur erstmals eine hauptamtliche Direktorin, damit diese sich an den verschiedenen rechtlichen Fronten uneingeschränkt um die Belange von Immobilienbesitzern kümmern kann, die ihre Wohnungen an Urlauber und Sommergäste vermieten möchten.

Das größte Ärgernis der Branche ist, dass das derzeitige balearische Tourismusgesetz, das 2012 von den Konservativen in Kraft gesetzt worden war, den Immobilienbesitzern das Bewerben ihrer Wohnungen auf touristischen Internetseiten verbietet. "Wie aber", fragt Perelló, "soll in heutiger Zeit ein interessierter Kunde in Europa Zugang zum Vermieter finden, wenn nicht über das Internet?"

Auch mit dem Regierungswechsel im vergangenen Sommer habe sich die Situation nicht geändert. Im Wahlkampf hatten etwa die Sozialisten eine Reform des Tourismusgesetzes versprochen. "Wir haben unsere Vorschläge eingereicht und sollten bis Dezember einen Rückmeldung erhalten. Tatsache ist, bis heute hat niemand mit uns gesprochen", sagt Perelló. Nach ihren Worten gibt es derzeit keinen Entwurf zu diesem Bereich, obgleich die Politiker an vielen Tourismusaspekten wie der Urlaubersteuer oder der Begrenzung der Ferienvermietung durch private Immobilienbesitzer am Werkeln sind.

Beunruhigend für Perelló: Neben den Hoteliers, die traditionell gegen die unliebsamen Mitbewerber zu Felde ziehen, haben sich die Umweltschützer gesellt, die verhindern wollen, dass der Individualtourismus die Küstenhotels meidet und sich die ländliche Inselmitte erobert. Perelló befürchtet, dass die Balearen-Regierung dem Hotelsektor mit den Restriktionen für die touristische Vermietung entgegenkommen könnte, als Ausgleich dafür, dass die Hoteliers ihre Gegnerschaft zur geplanten Übernachtungssteuer aufgäben.

Den Nachteil haben die Privatvermieter, sagt Perelló. Hierbei werde der Gesetzgeber der wirtschaftlichen Bedeutung der Branche nicht gerecht. Wie Aptur in Studien festhält, übernachtet mittlerweile nahezu jeder zweite Urlauber auf Mallorca (zirka 42 Prozent) nicht im Hotel, sondern kommt anderweitig unter: in der eigenen Wohnung, bei Freunden oder eben in gemieteten Ferienhäusern und Wohnungen. Tendenz steigend. Der Verband hat für das Jahr 2014 exakt 45.250 Wohneinheiten ermittelt, von denen 31.105 nicht bei der Tourismusbehörde registriert waren. Fazit: "Die Balearen könnten die existierende touristische Nachfrage gar nicht befriedigen ohne die Ferienvermietung." Die bestehenden Hotels würden nicht ausreichen.

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Hinzu komme das Geld, das die in Privatvermietung wohnenden Urlauber für Einkäufe, Mietwagen, Restaurants, Freizeitaktivitäten und Ausflüge auf der Insel lassen. Der Aptur-Studie zufolge gaben diese Urlauber 2014 rund 268 Millionen für den Komplementärbereich aus. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben inklusive Unterkunft auf 366 Millionen Euro. "100 Betten in der nicht vom Tourismusgesetz regulierten Privatvermietung sichern 23 Arbeitsplätze, in der Hotellerie sind es lediglich 13", sagt Perelló

Die Besitzer der Immobilien sehen sich durch die Rechtslage nicht nur ungerecht behandelt, sondern in ihren von der Verfassung garantierten Grundrechten verletzt. "Es gibt das Recht auf Privateigentum, das auch das Vermieten einschließt. Man kann uns nicht die Vermarktung per Internet verbieten", betont Perelló.

Gleichwohl könne der Verein nicht direkt vor das spanische Verfassungsgericht ziehen. Erst müssten in den unteren Instanzen Urteile zu konkreten Fällen vorliegen. Doch diese bahnten sich an. Denn im Sommer 2015 gab es die ersten Geldstrafen, die die Balearen-Regierung über das Tourismusministerium wegen der Bewerbung von Ferienwohnungen im Internet verhängte. Gegen diese Bußgelder haben die Besitzer sowie Aptur Widerspruch eingelegt. Das letzte Worte über die Verfassungsmäßigkeit der rechtlichen Vorgaben werden also irgendwann die Richter haben. "Da sehen wir uns auf der sicheren Seite. Auch wenn das kein Kampf ist, den man mit einer einzigen Schlacht gewinnt."

Perelló kann die Widerstände der Regierung nicht nachvollziehen. Zumal ihr Verband sich für die Übernachtungssteuer ausspricht. "Wir wollen verbindliche Regelungen für alle Beteiligten in der Tourismusbranche."

(aus MM 6/2016)