So mancher Urlauber will nicht ins Hotel, sondern ins Landhaus. Der Gesetzgeber hat die Ferienvermietung von frei stehenden Einfamilienhäuser vereinfacht. Foto: MC-Fincaservice

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Die Ferienvermietung ist auf Mallorca ein höchst brisantes Politthema und innerhalb der verschiedenen Branchen des balearischen Tourismussektors heftig umkämpft (siehe MM-Printausgabe 34/2014) . Auch derzeit wird hinter den Kulissen um die Modalitäten gerungen, ob und wie Immobilienbesitzer ihre vier Wände zeitweise an Feriengäste vermieten können. Das balearische Tourismusministerium berät mit diversen Lobbyisten die konkreten Ausführungsbestimmung des 2012 verabschiedeten Tourismusgesetzes in Sachen Ferienvermietung. Auch wenn viele Punkte weiter umstritten sind (insbesondere das Vermieten von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern), soll das entsprechende Dekret bis Jahresende verabschiedet werden.

Unstrittig ist hingegen die Ferienvermietung in einem Fall: Frei stehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften, die jeweils auf einem eigenen Grundstück stehen, lassen sich im Einklang mit dem balearischen Tourismusgesetz legal vermieten, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.

Nach Angaben des Ministeriums gab es 2012 rund 3600 Immobilien im Register für touristische Ferienvermietung. Seitdem hat sich die Zahl auf etwa 10.000 mehr als verdoppelt, wobei eine Vielzahl der Anträge noch nicht definitiv bearbeitet ist.

Die Bedingungen zum Vermieten der Einfamilienhäuser sind folgende:

● Das Haus darf in jener Zeit nicht vom Eigentümer selbst genutzt werden. AlsoWohnen gemeinsam unter einem Dach ist ausgeschlossen.

● Die Zahl von sechs Schlafzimmern beziehungsweise zwölf Schlafplätzen ist nicht zu überschreiten. Für jeweils drei Schlafplätze muss mindestens ein Badezimmer vorhanden sein.

● Die Dauer der Vermietung an einen Gast ist auf maximal zwei Monate beschränkt.

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● Das Haus muss den baurechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde entsprechen.

● Damit die Vermietung im Sinne des Tourismusgesetzes legal ist, muss der Hausbesitzer darüber hinaus touristische Dienstleistungen anbieten. Diese umfassen laut Ministerium: eine regelmäßige Reinigung des Ferienhauses, Bettwäsche- Wechsel, das Bereitstellen von Möbeln und Küchengerätschaften, die Pflege von Haus und Garten sowie eine Erreichbarkeit des Vermieters/Verwalters zu den üblichen Geschäftszeiten.

Wer als Immobilienbesitzer sein Einfamilienhaus vermieten möchte, muss beim Ministerium eine Haftungserklärung abgeben, in der er sich zur Einhaltung all dieser Vorgaben verpflichtet. Das Formular dazu gibt es auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/1095724/.

Thomas Krauß, Geschäftsführer des Reiseveranstalters MC-Fincaservice und nach eigenen Angaben Marktführer bei Ferienhausvermietungen im gehobenen Segment, begrüßt die Entwicklung, die vor zwei Jahren begonnen hat: "Das Prozedere zum Registrieren der Finca für Ferienvermietung hat sich im Vergleich zu früher enorm vereinfacht." Weitere Vorteile, wenn die Immobilie im Ministerium registriert ist: Der Hausbesitzer kann sofort mit der Vermietung beginnen, auch wenn die endgültige Genehmigung noch nicht vorliegt. Und er wird steuerlich den Balearen-Bürgern gleichgestellt: Das heißt, er kann Aufwendungen und Instandhaltungskosten steuerlich gegenrechnen. "Das war vorher bei Nicht-Residenten nicht möglich."

Wenn das Ministerium die Registrierung abgeschlossen hat, leitet es die Daten an das Rathaus der entsprechenden Gemeinde weiter. Dieses vergibt dann dem Vermieter die endgültige Betriebsgenehmigung.

Der Verband der balearischen Gemeinden (Felib) sieht die Entwicklung positiv: "Ich weiß von vielen Bürgermeistern, dass die Nachfrage nach Genehmigungen groß ist", sagt Felib-Präsident Joan Albertí. Und das sei auch gut so. Diese Art Residenzialtourismus, der sich für Einfamilienhäuser auch im Inselinnern interessiere, bringe Geld in die Gemeinden und kurbele die lokale Wirtschaft an. "Das bringt Leben in unsere Dörfer!"

(aus MM 38/2014)