Mallorca und die Nachbarinseln waren spanienweit im April Spitzenreiter, was die Abnahme der Arbeitslosigkeit betraf. 84.264 Menschen (67.714 davon auf Mallorca) hatten in jenem Monat keinen Job. Das ist ein Rückgang von 4,38 Prozent im Vergleich zu März, im Landesschnitt nahm die Zahl um 0,58 Prozent ab. Im ersten Quartal des Jahres waren fast 19 Prozent der Bewohner auf den Balearen ohne Arbeit.
Wer hat Anspruch?
Wer auf Mallorca Arbeitslosengeld („Prestación contributiva por desempleo”) beziehen will, muss in den vergangenen sechs Jahren mindestens 360 Tage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein und damit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt haben. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter der Landwirtschaft.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo man nach einer Kündigung nur drei Monate Anspruch verliert, hat ein Arbeiter, der von sich aus geht, in Spanien – bis auf wenige Sonderfälle wie Standortverlegung des Unternehmens – keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Paro” wird lediglich gezahlt, wenn man entlassen wurde, der Arbeitsvertrag auslief oder eine Person nach der Probezeit nicht übernommen wurde. Bei Entlassung kann zudem Anspruch auf Abfindung bestehen.
Wo und wie wird Arbeitslosengeld beantragt?
Wer seinen Job verliert, muss sich innerhalb von 15 Tagen arbeitssuchend melden. Das geschieht zunächst bei der Arbeitslosenverwaltung der Balearen, dem SOIB (Servei d’Ocupaciò de les Illes Balears, Tel. 971-225791, https://soib.es ). Es gibt drei Büros in Palma sowie je eines in Alcúdia, Felanitx, Inca, Magaluf und Manacor.
Für die Bezüge ist wiederum der Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE) zuständig. Der Antragsteller kann sich dort entweder online (www.se pe.es) oder in einem der Büros anmelden. Die Hauptverwaltung befindet sich in Palma (Gremi de Sabaters 39; Infos unter Tel. 901-119999, Terminvereinbarung unter Tel. 901-010210). Benötigt werden dort ein Antragsformular, grüne Residentenkarte und Ausweis, eventuell Familienbuch, der Nachweis, Inhaber eines Kontos zu sein, sowie Unterlagen vom Arbeitgeber. Das Amt hat zwei Wochen Zeit, den Antrag zu bearbeiten
Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld aus und wie lange kann es bezogen werden?
Die „Prestación contributiva por desempleo” berechnet sich nach der Beitragsgrundlage der Sozialversicherung, die in den letzten sechs Monaten vor der Kündigung geleistet wurden. In den ersten 180 Tagen werden 70 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts gezahlt (ohne Extrastunden), danach die Hälfte. In Deutschland werden beispielsweise durchgängig 60 Prozent gezahlt. Ein Arbeitnehmer ohne Kinder erhält auf Mallorca maximal 1153,33 Euro, einer mit zwei oder mehr Kindern 1482,86 Euro. Es gibt einen Onlinerechner, um die Höhe der Stütze zu erfahren: https://sede.sepe.gob.es/dgsi mulador/introSimulador.do. Zum Vergleich: In Deutschland werden maximal 2989,20 Euro monatlich gezahlt.
Die Bezugsdauer hängt in Spanien von der Dauer der Beitragszahlungen ab, Minimum sind 120 Tage bei 360 Beitragstagen. Das Maximum beträgt 720 Tage, also zwei Jahre, dafür muss der Arbeitnehmer mindestens 2160 Tage (rund sechs Jahre lang) eingezahlt haben. Danach können soziale Härtefälle für elf Monate eine Hilfe von 451 Euro monatlich beantragen, diese wird Renta Activa de Inserción (RAI) genannt.
Bekomme ich weniger Geld, wenn ich in Kurzarbeit war?
Die spanische Zentralregierung hat beschlossen, dass Menschen, die bis Ende Mai (Verlängerung ist möglich) aufgrund von Covid-19 in Kurzarbeit (ERTE) waren, auch weiterhin den vollen Anspruch je nach Bemessungsgrundlage auf Arbeitslosengeld haben. Wer aus anderen Gründen in Kurzarbeit ist, bezieht kürzer Arbeitslosengeld, weil ERTE sozusagen aus dem Topf der Arbeitslosenzahlungen geleistet wird.
Gibt es Sanktionen?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und darf auch nicht länger als zwei Wochen in den Urlaub fahren. Wer dem nicht nachkommt, den kann das Amt zur Rückzahlung auffordern. Auch in Deutschland gibt es solche Vorgaben.
Verfallen Ansprüche, wenn ich eine neue Arbeit aufnehme?
Nein, wer im Bezugszeitraum eine neue Anstellung findet, kann den Restanspruch bei erneuter Arbeitslosigkeit weiter nutzen.
Kann ich im Ausland nach einem neuen
Job suchen?
Wer in der EU oder der Schweiz nach einem neuen Job suchen möchte, kann drei Monate (verlängerbar auf sechs Monate) weiter spanisches Arbeitslosengeld beziehen. Dafür braucht er eine Genehmigung der SEPE, er muss das Formular U2 ausfüllen lassen und sich innerhalb von einer Woche nach dem Umzug im Gastland als arbeitssuchend melden.
Was passiert, wenn ich nicht lange genug Beiträge gezahlt habe?
Dann kann der Betroffene Arbeitslosenhilfe („Subsidio por desempleo”) beantragen. Um sie zu erhalten, muss er mindestens drei Monate, wenn Familienangehörige vom Einkommen abhängig sind, beziehungsweise sechs Monate Beiträge einbezahlt haben. Auch hierfür darf der Arbeitslose nicht selbst gekündigt haben, zudem muss er Job- und Weiterbildungsangebote des Amtes annehmen. Die Arbeitslosenhilfe wird ebenfalls bei SEPE beantragt. Auch sollte überprüft werden, ob Anspruch auf Sozialhilfe der Balearen-Regierung oder auf das neue soziale Grundeinkommen (Ingreso mínimo vital) besteht.
Sind Selbstständige auch abgesichert?
Seit Ende 2018 müssen Selbstständige auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen, um bei einem unfreiwilligen Ende ihrer Aktivitäten („Cese de la Actividad”) abgesichert zu sein. Wie lang SEPE diese Unterstützung gewährt, hängt davon ab, wie lange die Person selbstständig war und Beiträge abgeführt hat. Maximal können 24 Monate bezogen werden, die Höhe (rund 70 Prozent) richtet sich nach der Bemessungsgrundlage und ob der Antragsteller für Kinder zu sorgen hat.
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