Wer auf Mallorca in eine Polizeikontrolle gerät, hat besser seinen Personalausweis oder Reisepass dabei. Denn in Spanien gilt Ausweispflicht. Wie im "Gesetz zur Sicherheit der Bürger" von 2015 geregelt ist, müssen sowohl Ausländer als auch Spanier ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Ansonsten droht eine Geldbuße.
Es ist zwar ratsam, den Ausweis dabei zu haben, allerdings besteht dafür keine Verpflichtung. Spanier und Ausländer müssen die amtlichen Dokumente lediglich besitzen, im Falle des Ablaufens neu beantragen sowie Diebstahl oder Verlust melden, ansonsten wird eine Strafzahlung fällig. Eine Mitführpflicht wie beispielsweise für den Führerschein beim Autofahren gibt es nicht. Denn juristisch gesehen besteht ein Unterschied zwischen Ausweis- und Mitführpflicht.
Wer in einer Personenkontrolle keinen Ausweis bei sich führt, muss diesen entweder holen und sich schnellstmöglich in der nächstgelegenen Wache melden oder wird zur Identifizierung direkt mit auf die Polizeistation genommen. Dort kann, wer sich geweigert hat, seinen Personalausweis vorzuzeigen, bis zu sechs Stunden festgehalten werden.
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Ausweispflicht wichtig ist, erklärt der Pressesprecher der Nationalpolizei auf Mallorca, "beispielsweise wenn jemand verstirbt und identifiziert werden muss." Ein weiteres Motiv sei, dass Verbrechen so besser vermieden und aufgeklärt werden sollen.
Spanier müssen den Personalausweis vorzeigen. Diesen – DNI (Documento Nacional de Identidad) genannt – bekommen sie bereits ab dem 14. Geburtstag. Ausländische Residenten weisen sich anhand der grünen Residenten-Karte sowie Pass oder Personalausweis aus. Das Problem an der Residentenkarte ist, dass sie kein Foto trägt, deshalb muss sie durch einen Lichtbildausweis ergänzt werden. Ausländer und Touristen müssen sich mit Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen. Diese benötigen sie auch bei der Ein- und Ausreise.
In Spanien werden nur von den jeweiligen ausländischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt. Die in Großbritannien und Irland üblichen "Age Cards", die als Altersnachweis dienen, reichen bei einer polizeilichen Kontrolle auf Mallorca nicht aus.
Wer keinen Ausweis besitzt oder wessen Dokument abgelaufen ist, muss mit Geldbußen von bis zu 600 Euro rechnen. Für Ausländer wird zudem der Nachweis ihres legalen Aufenthaltes erschwert. Doch nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird: "Je nach Situation sehen die Beamten auch mal den Führerschein oder nur die grüne Residentenkarte als Nachweis an", beruhigt der Polizeisprecher.
"Eine Personenkontrolle ist jederzeit möglich", sagt der Pressesprecher. Die Polizei in Spanien kann bei Gefahrensituationen oder zur Verhinderung beziehungsweise Aufklärung einer Straftat stets jede Person im öffentlichen Raum kontrollieren. Dabei müssen jedoch die Grundsätze, der "Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung" gewahrt werden, heißt es im Gesetzestext. Unter Diskriminierung fällt beispielsweise eine Kontrolle allein aufgrund der Hautfarbe.
Stichwort "Knebelgesetz"
Im Juli 2015 ist das umstrittene "Gesetz zur Sicherheit der Bürger" ("Ley de seguridad ciudadana") in Kraft getreten. Die konservative Volkspartei PP hatte es gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt, die geschlossen dagegen stimmte. Im Volksmund wird das Regelwerk auch "Ley Mordaza" ("Knebelgesetz") genannt.
Es geht vor allem um die Versammlungsfreiheit: Unangemeldete Versammlungen vor öffentlichen Gebäuden werden mit bis zu 30.000 Euro geahndet. Bei Demonstrationen in öffentlichen Gebäuden werden bis zu 600.000 Euro fällig. Das Gesetz beerdige die Demonstrationsfreiheit, bemängeln Kritiker. Aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie sexuelle Handlungen und Prostitution in der Öffentlichkeit (Strafe bis 30.000 Euro) werden unter Strafe gestellt. Leichte Verstöße ziehen 100 bis 600 Euro Geldbuße nach sich. Dazu zählt es, Ausweisdokumente nicht aktualisieren zu lassen, ihren Diebstahl und Verlust nicht zu melden sowie die Weigerung, sich gegenüber Polizisten auszuweisen.
Das Gesetz sorgte vor und nach Inkrafttreten für jede Menge Wirbel. Polizisten wurde vorgeworfen, zahlreiche Strafzettel unter anderem wegen fehlenden Respekts gegenüber Ordnungskräften, Eingriffs in den Straßenverkehr und der Veröffentlichung von Fotos und Videos, die Beamte bei Einsätzen zeigen, ausgestellt zu haben.
Politische Aktivisten werden mit Strafen belegt, wenn sie sich auf Demonstrationen nicht ausweisen können. Bürgerrechtsorganisationen kritisierten, dass es "auf den jeweiligen Beamten ankommt, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht."
(aus MM 39/2016)
5 Kommentare
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@ Thomas - Sie bestätigen tatsächlich mit Ihrem Kommentar, was ich schon sagte. Da die mallorquinische Polizei bei unangepassten, kriminellen oder randalierenden Fehltritten, aber auch im Unglücksfall SOFORT wissen möchte mit wem sie es zu tun hat, wer ggf. zu benachrichtigen oder welche Sprache zur Verständigung erforderlich ist, müssen Mr. und Mrs. Bigmouth ihren bebilderten Identitätsnachweis mit sich führen. Und eben diese Regelung gilt nicht nur im 17. Bundesland, sondern fast europa- und weltweit. Aber ist ja auch egal, wie Sie es für sich handhaben: Ich für meinen Teil möchte weder auf Mallorca, noch irgendwo anders auf diesem Planet sechs oder mehr Stunden in Polizeigewahrsam festsitzen, nur weil ich zu faul oder zu dumm bin, meinen Ausweis nicht dabei zu haben zu wollen.
@ Osita. NEIN.in Deutschalnd besteht nicht grundsätzlich die Pflicht einen Ausweis mitzuführen. Man MUSS ihn lediglich besitzen. Und ich meine in Spanien auch, so steht es auch im Artikel oben.Und hier ein Auszug mit dem dazugehörigen deuteschen Gesetz: Grundsätzlich ist ein deutscher Staatsbürger in Deutschland laut Informationen des Deutschen Anwaltsregisters (DAWR) nicht verpflichtet, seinen Personalausweis mitzuführen. Nur in bestimmten Ausnahmen kann eine solche Ausweispflicht bestehen. Arbeitet etwa eine Person in einer Branche, in der es häufig zu einer illegalen Beschäftigung, also Schwarzarbeit kommt, besteht nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit. Ebenfalls verpflichtet seinen Ausweis mitzuführen, ist beispielsweise ein Waffenträger (§ 38 Waffengesetz). Zudem kann eine Ausweispflicht bestehen, wenn jemand einer Gerichtsverhandlung als Zuschauer beiwohnen möchte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.1976, Az. 3 StR 291/76).
Wird schon einen Grund haben, warum es diese Regelung gibt. Würden sich speziell die Touristen korrekt verhalten und nicht in jeden Negativpott treten, wäre eine laxere Handhabung sicher möglich. Das Mitführen des Personalausweises ist übrigens auch in Deutschland (und fast weltweit) Pflicht ...
Mallorca entwickelt sich immer mehr Richtung Polizeistaat!
Politische Aktivisten werden mit Strafen belegt, wenn sie sich auf Demonstrationen nicht ausweisen können. Bürgerrechtsorganisationen kritisierten, dass es "auf den jeweiligen Beamten ankommt, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht." Zitat Ende"Politische Aktivisten" meint linke Vandalen aller Art. Da sollte fairerweise eine Fußnote gesetzt werden. Nazis nennt man schließlich auch nicht "politische Aktivisten".