In Deutschland befindet sie sich meist automatisch auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte, in Spanien muss sie extra beantragt werden: die European Health Insurance Card (EHIC).
Das Dokument wird auf Spanisch als Tarjeta Sanitaria Europea (TSE) bezeichnet und ist Voraussetzung für die ärztliche Behandlung auf Auslandsreisen. In unvorhergesehenen Fällen hat man damit Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Maßnahmen - sei es eine unfallbedingte Operation, ein dringender Arztbesuch, eine plötzliche Entbindung oder ein schmerzender Zahn. Ausgenommen sind lediglich planbare Operationen oder Arztbesuche, wenn man eigens zu diesem Zweck einreist.
Allerdings ist die nützliche Karte in Spanien immer schwerer zu bekommen. Das mussten jedenfalls Pedro G.* (37) und seine schwangere deutsche Lebensgefährtin Anneliese M. (32, Namen der Red. bekannt) am eigenen Leib erfahren: Obwohl beide auf Mallorca berufstätig und krankenversichert sind,wurde demPaar vom Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) die Europäische Gesundheitskarte verweigert. Anneliese M. hat deswegen keine Möglichkeit, während der Schwangerschaft zu ihrer Mutter nach Deutschland zu reisen. Zu hoch wäre das Risiko, da weder sie noch das ungeborene Kind in anderen EU-Ländern Versicherungsschutz hätten. Begründet wird die Entscheidung von der zuständigen Stelle in Palmas Calle Dezcallar i Net damit, dass beide Antragsteller nur einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen. Eine Europäische Krankenversicherungskarte gebe es nur, wenn bei der Seguridad Social ein unbefristetes Arbeitsverhältnis registriert sei. Saisonkräfte oder Arbeitslose könnten keine Karte mehr erhalten.
Was noch Ende 2010 für alle Arbeitnehmer reibungslos funktionierte, ist damit seit Frühjahr 2011 auf dem Verwaltungsweg eingeschränkt worden. Das bestätigen die Erfahrungen aus anderen spanischen Regionen: Auch dort wird die Karte nur noch unter strengen Bedingungen ausgegeben. Saisonkräfte bekommen sie zwar teilweise noch ausgestellt, allerdings nur mit einer Gültigkeitsdauer für die Laufzeit des Arbeitsvertrags plus 90 Tage. Damit soll verhindert werden, dass Behandlungen im Ausland in Anspruch genommen werden, obwohl der spanische Krankenversicherungsschutz möglicherweise ausgelaufen ist.
Für die Betroffenen bedeutet das allerdings viel Bürokratie, denn mit jedem neuen Arbeitsvertrag - in Zeiten derWirtschaftskrise oft auf 90 Tage befristet und mehrfach verlängert - muss jedes Mal eine neue Krankenversicherungskarte beantragt werden. Arbeitslose brauchen ohnehin eine Genehmigung für Reisen.
Immerhin zeigen sich andere Regionen großzügiger als die Balearen, wo die Karte unter Umständen ganz verweigert wird. Anneliese M. und PedroG. wollen nunWiderspruch einlegen, da für die Dauer des Arbeitsvertrags plus 90 Tage weiter ein Rechtsanspruch darauf besteht. Vielleicht bekommt die Schwangere also doch noch die Möglichkeit, ihre Familie in der Heimat zu besuchen. Für eine kurzfristige Stellungnahme gegenüber MM stand die Behörde allerdings nicht zur Verfügung.
Deutlich einfacher ist der Antrag unterdessen für diejenigen, die unbefristet beschäftigt sind. Ihre EU-Gesundheitskarte ist weiterhin zwei Jahre lang gültig. Sie kann online beantragt werden (neuerdings auch ohne elektronisches Zertifikat) und wird bequem in wenigen Tagen per Post nach Hause geschickt.
Alle anderen müssen einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, was in der Regel mit etwa einer Woche Vorlauf möglich ist. In diesem Fall bekommt man normalerweise sofort vor Ort eine provisorische Europäische Versicherungskarte (Certificado Provisional Sustitutorio, CPS), die drei Monate gültig ist. Die reguläre Karte folgt kurz darauf per Post.
INFO:
INSS Palma C/. Dezcallar i Net 3 Tel. 971-437300 www.seg-social.es
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