Immer wieder hat die Polizei in der Vergangenheit gezielt nach Ausländern Ausschau gehalten, die ihre Fahrzeuge nicht vorschriftsmäßig in Spanien zugelassen hatten. Außerdem gab es mehrfach Gesetzesänderungen in Sachen Ummeldepflicht. Verunsicherung machte sich also besonders bei den Menschen breit, die ihren Hauptwohnsitz zwar nicht auf der Insel haben, aber dennoch einen großen Teil des Jahres auf Mallorca verbringen. Fest steht, dass Residenten ihre Fahrzeuge in Spanien zulassen müssen.
Für die Ummeldung sind zwar mehrere Behördengänge nötig, doch wer über Grundkenntnisse der spanischen Sprache verfügt, kann den Amtsschimmel bezwingen. Wer es einfacher haben möchte, beauftragt einen Dienstleister, eine sogenannte Gestoría, damit. "Das machen die meisten so", erklärt Fernando Ruano, er ist vonseiten des Inselrats für den ITV, den spanischen TÜV zuständig. Alles in allem werden für die Ummeldung mindestens 600 Euro fällig, bei Dieselfahrzeugen können die Kosten deutlich höher liegen.
Für die Ummeldung wird eine Ausländeridentifikationsnummer (NIE) benötigt. Wer frisch nach Mallorca umgezogen ist und eine Meldebescheinigung mitführt, kann den mitgebrachten Wagen als Umzugsgut deklarieren und so die Zulassungssteuer in Spanien sparen. Diese stellt das Rathaus der Heimatgemeinde oder das Konsulat aus.
Nötig ist auch ein EU-Übereinstimmungszertifikat (COC). Seit 15 Jahren werden Autos damit ausgeliefert, darin sind alle wichtigen Fahrzeugdaten genannt. Man kann es auch nachträglich in einem Autohaus anfordern. Ansonsten muss ein Techniker eine amtliche Bestätigung ausstellen (Homologación). Mit dem Zertifikat und den deutschen Fahrzeugpapieren geht man zum technischen Service des Inselrats (Consell), der im Industriegebiet Es Castelló in Palma ansässig ist. Im gleichen Gebäude befindet sich auch der ITV. Die Ummeldungsformalitäten kosten dort 127 Euro. Vor Ort lässt man sich einen Termin für die technische Inspektion geben (Modalität "previa matrícula"). Die Originalfahrzeugpapiere aus dem Heimatland behält der Inselrat übrigens ein.
"Die Inspektion führt ein ITV-Mitarbeiter und ein Zuständiger des Inselrats durch", erklärt Ruano. Für den ITV werden am Untersuchungstag 37 Euro für Benziner und 52 Euro für Dieselfahrzeuge fällig. "Wer sein Auto regelmäßig hat warten lassen, bekommt bei der Inspektion keine Probleme", sagt der Techniker. Schwieriger wird es bei getunten Fahrzeugen und Oldtimern, diese müssen gesondert abgenommen werden. "Am besten immer die Mitarbeiter hier vor Ort fragen", rät Ruano zur Gelassenheit.
Im nächsten Schritt muss die Zulassungssteuer entrichtet werden, sie richtet sich nach dem Zeitwert und dem Abgasausstoß des Wagens. Das Finanzamt berechnet den Wert, eingezahlt wird die Gebühr bei einer Bank und mit dem Beleg geht es zurück zum Finanzamt. Der Fiskus stellt auch Befreiungsnachweise im Falle des Umzugs aus. Die Kfz-Steuer wird im Rathaus der Gemeinde beglichen, in der man wohnt und gemeldet ist.
Sind die Gebühren bezahlt und die technische Inspektion bestanden, führt der nächste Weg zur Verkehrsbehörde Tráfico in der Inselhauptstadt. Dort bekommt man gegen eine Gebühr von 95,80 Euro die spanischen Fahrzeugpapiere, teilt die Behörde mit. Die Unterlagen müssen im Auto mitgeführt werden. Danach kann man sich neue Nummernschilder anfertigen lassen.
Als letzten Schritt gilt es, eine spanische Kfz-Versicherung abzuschließen, dafür sind die Fahrzeugscheine sowie das Kennzeichen nötig. Denn anders als in Deutschland ist für die Anmeldung des Wagens kein Versicherungsnachweis nötig. Bei einer Polizeikontrolle fragen die Beamten jedoch den Versicherungsschutz ab. Ähnlich wie in der Heimat bieten auch die spanischen Agenturen Haftpflicht sowie Teil- und Vollkasko an. Teilweise gewähren die Versicherungen nach Prüfung der deutschen Schadensfreiheitsklasse einen Rabatt.
Die Abmeldung in Deutschland erledigt die spanische Verkehrsbehörde, möglich wird dies über ein Abkommen der beiden Länder. Allerdings dauert es ein oder zwei Monate, bis die Information bei der heimischen Zulassungsstelle eingegangen ist. Je nach Termin kann es also möglich sein, dass der Fahrzeughalter Kfz-Steuern und Versicherung in Spanien und in Deutschland zahlen muss. Nach der Abmeldung bekommt er die deutschen Zahlungen jedoch erstattet. Um dies zu vermeiden, kann man sich mit der Zulassungsstelle des letzten Wohnortes in Verbindung setzen, um das Auto rasch abzumelden.
(aus MM 08/2016)
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