Zollbeamte bei einer Verkehrskontrolle am Flughafen. | Foto: Patricia Lozano

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Die spanische Regierung hat die Ummeldepflicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge abgeschafft. Bisher durften Steuerinländer in Spanien nur mit Autos unterwegs sein, die hier zugelassen waren.

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Seit einer Gesetzesänderung, die 2011 in Kraft getreten ist, kann die Ummeldung vermieden werden, wenn die fällige Zulassungssteuer bezahlt wurde. Offenbar setzt der Zoll diese Neuregelung nun auch in die Praxis um.