Die blau gekennzeichneten Parkplätze sind kostenpflichtig, Samstagnachmittag und Sonntag sowie etwa von 14.30 bis 16.30 Uhr gilt in der Regel "Freies Parken". | Foto: Jaume Morey

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Jedem, der auf Mallorca schon einmal gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, wird aufgefallen sein, dass der Strafenkatalog auf der Insel relativ saftig ist. Abgemildert werden die Strafen durch eine Schnellzahloption mit einer 50-prozentigen Ermäßigung, die den Behörden einiges an Verwaltungsaufwand erspart, weil der Strafzettel dann nicht postalisch zugestellt werden muss. Wer innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Strafzettels bezahlt, muss dann zum Beispiel statt 90 Euro nur noch 45 Euro zahlen. Wer allerdings von seinem Recht gebraucht macht, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben, verliert diesen Anspruch.

Er muss also die volle Summe zahlen, falls der Einspruch abgelehnt wird und kann nicht mehr die Ermäßigung einfordern. Darüber zeigte sich sogar Palmas Polizeisprecher Ángel García erstaunt, der von MM darauf hingewiesen wurde. Nachdem er sich selbst vergewissern musste, schrieb er MM: "Das Erheben jedweden Einspruchs bedeutet den Verlust der Ermäßigung, da diese nur gilt, wenn der Verkehrssünder das Vergehen anerkennt und mit dieser Anerkennung den Verwaltungsvorgang stoppt sowie die Kosten, welche dieser verursacht."

Den polizeiinternen Strafenkatalog dürfe man nicht veröffentlichen, beschied der Polizeisprecher auf Anfrage. So muss der Autor auf aktuelle Erfahrungswerte zurückgreifen: Parken auf dem Parkplatz "Avenidas" in Palma zu den Zeiten des Flohmarkts: 90 Euro zuzüglich 132,61 Euro Abschleppkosten. In Palma werden die Abschleppkosten direkt im Depot am Parque de Sa Riera an das Unternehmen Dornier S.A. entrichtet.

Beim "Knöllchen" an sich handelt es sich um eine kommunale Strafe, die von der Gemeinde eingetrieben wird, die Polizei beziehungsweise Dornier stellen lediglich die Strafe aus.

Einmal erwischt, heißt es also: Möglichst schnell zahlen, sofern man die Strafe akzeptiert. Am bequemsten geht es per Internet. Für Palma auf www.palmademallorca.es das Feld Árees anklicken, im dann aufgehenden Fenster den Bereich Mobilitat. Dort gibt es in der rechten Menüleiste den Punkt Multes (Strafen). Danach im Erklärtext den zweiten Link ( Pagament de buletins de denuncia ) anklicken, danach auf Per a iniciar el pagament clicau aquí und anschließend das Feld Denúncies Circulació.

Dann erscheint ein Fenster, in dem man die Nummer der Strafe (rechts oben auf dem Schein) und den Betrag eingibt, die Ermäßigung wird automatisch berechnet. Weitere Möglichkeiten: An Bankautomaten von La Caixa, Sa Nostra, Banca March, Clonya, BBVA und Banesto (sofern man Kunde ist), in Palmas Rathaus (Plaça Santa Eulàlia 8).

Andere Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen sind national geregelt und werden über die Zentrale Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico abgewickelt. Die Strafen beginnen bei 100 Euro und enden bei 600 Euro. 100 Euro gelten laut Strafenkatalog der DGT (Dirección General de Tráfico) schon ab einer Überschreitung um einen Stundenkilometer. Wer auf der Autobahn also 121 statt 120 fährt und erwischt wird, muss theoretisch 100 Euro zahlen. Ab 191 Stundenkilometer bei Tempo 120 sind sogar 600 Euro fällig.

Auch hier gilt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent, die aber verfällt, sofern man Einspruch einlegt. Via Internet auf www.dgt.es gehen, auf der rechten Menüleiste den Unterpunkt pago de multas en Internet, dann wieder im Menü links auf Multas und dann mehrfach Pago de Multas anklicken, bis man zu einer Eingabemaske kommt und dort die entsprechenden Angaben macht.

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INFO

Strafe zahlen am Automaten

Es hat sich immer noch nicht zu jedem herumgesprochen: In Palma können Parker in der ORA-Zone (blau gekennzeichnet) mit einem abgelaufenen Parkschein ihren Strafzettel sofort an Ort und Stelle begleichen und damit nur einen Bruchteil der Strafe zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Parkschein weniger als eine Stunde überzogen wurde.

Danach geht es einfach:

Gelben Knopf auf dem Parkautomaten drücken

Angezeigten Betrag in Höhe von 5,50 Euro zahlen, bar oder per Karte.

Quittung mit dem abgelaufenen Parkticket und dem Mahnbescheid in den Umschlag legen, der am Strafzettel normalerweise befestigt ist.

Umschlag in den Minibriefkasten auf dem Parkautomaten stecken.

Damit ist der Strafzettel abgegolten.