Wer als Tourist wegen Falschparkens einen Strafzettel erhalten hat, wird von der Gemeinde Calvià zur Kasse gebeten, auch wenn der Urlaub schon lange vorbei und der Autofahrer wieder in seinem Heimatland ist. Er erhält die Zahlungsaufforderung per Post.
Möglich ist dies deshalb, weil die Mietwagenfirmen mit den Kommunen kooperieren und ihnen die Daten der betreffenden Kunden weiterleiten. Diese erhalten dann von der Gemeinde einen Bußgeldbescheid auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch zugestellt.
Nach Angaben des Rathauses zahlen in der Regel 40 Prozent der Angeschriebenen fristgerecht ihren Strafzettel. Dieses Verfahren wird seit Mai praktiziert. Calvià erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von bis 60.000 Euro.
Bei den übrigen 60 Prozent der Falschparker wird ein aufwendiges Verfahren über die Botschaften in Gang gesetzt, um auch bei den säumigen Falschparkern das Bußgeld einzutreiben. Auf diese Weise soll es ausländischen Fahrern nicht mehr möglich sein, ungeschoren davonzukommen.
Im vergangenen Jahr wurden in Calivà insgesamt 7960 Strafzettel und 1144 Anzeigen wegen Verkehrsdelikte ausgestellt. Die Falschparker erhalten ihre Knöllchen in der Regel in den Sommermonaten, wenn sie in den Seegemeinden von Calvià – Illetes, Peguera, Palmanova, Magaluf – in Strandnähe ihr Auto abstellen und dabei die Parkzeiten überziehen.
3 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Sehr geehrte Herr Näder, schauen Sie sich doch mal diesen Artikel an (besonders die unteren Abschnitte) https://mallorcamagazin.com/service/urlaub-und-freizeit-auf-mallorca/verkehrsregeln-auf-mallorca/knollchen-aus-dem-urlaub.html Mit freundlichen Grüßen, Ihr MM-Team
Ich habe am 18.03.2017 einen Strafzettel über die Firma Nivi erhalten.Datum des Verstoßes (nicht einlegen einer Parkscheibe) 28.07.2016 (in dieser Zeit war ich in Palma).Höhe der Strafe die stolze Summe von 60.-- € bei sofortiger Zahlung 30.--€. Wann verjährt die Strafe ? ,wann muss mir der Bußgeldbescheid zugestellt sein ? ist die Zustellung durch eine Behörde Pflicht ? bei uns in Deutschland ist die Verjährung 3 Monate bei Bussgeldbescheiden, und 6 Monate bei Straftaten. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Leider habe ich mit dem Mietwagen in Peguera bei der Durchreise am letzten Tag in Peguera ein "Park-Knöllchen" bekommen. Die blauen Markierungen sagten mir nichts, Hinweise auf die Gebührenpflicht nicht vorhanden. Beim der Fahrzeugrückgabe hatte ich den Zettel vergessen, und nun versuche ich über die Website der Gemeidne Calvia ....leider erfolglos...eine Möglichkeit der Überweisung herauszufinden. Kann mir da geholfen werden ?Dank + Gruß W. Jansen