Das "Certificado de Empadronamiento" wird von den Rathäusern ausgestellt und kann teilweise auch online sowie per Bankomat ausgedruckt werden. | NURIA RINC

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Ab Samstag, 1. November, gibt für Flug- und Fährgesellschaften keine Ausrede mehr – theoretisch. Denn dieses Datum gilt als Stichtag, bis zu dem sie auf das elektronische System SARA (Sistema de Acreditación de Residencia Automático) als Nachweis für den Residentenrabatt umgerüstet haben müssen. Sie hatten seit Oktober 2013 Zeit, auf das System umzustellen und Mängel zu beseitigen.

Der Residentenrabatt gilt für alle Residenten, die von den Balearen, den Kanaren oder den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla auf das spanische Festland (oder innerhalb der Inselgruppe) reisen. Begründet wird dies durch die Nachteile, die durch die Insellage entstehen.

Der Rabatt beträgt 50 Prozent des Ticketpreises und gilt für Staatsangehörige der EU, Liechtensteins und der Schweiz sowie seit letztem Jahr auch für Leute aus nicht EU-Ländern, die mindestens seit fünf Jahren in Spanien leben und auf den Balearen, Kanaren oder in den Exklaven gemeldet sind (Residentes de "Larga Duración").

Auch eine familiäre Bindung zu einem anderen Residenten kann Menschen aus Drittländern in den Genuss des Rabatts bringen (Residencia por Familiar). Voraussetzung ist, dass dies auf ihrem Residentennachweis schriftlich festgehalten ist.

Wie funktioniert das rein elektronische Prozedere? Die Einwohnermeldeämter melden einmal monatlich die registrierten Bewohner an das nationale Statistikamt (Instituto Nacional de Estadísticas). Diese Daten bilden die Basis für das System "Sara" und ermöglichen den Reiseanbietern einen Abgleich. Voraussetzung ist eine aktualisierte, fehlerfreie Datenbank und die Einwilligung der Reisenden beim Online-Buchen, den Zugriff auf die Daten zu erlauben.

Einige potenzielle Stolperfallen können für Fehler sorgen: Meldet sich etwa jemand auf der Insel erstmalig mit dem Personalausweis an und zeigt beim Ummelden nur den Residentennachweis vor, kann es sein, dass das Programm diese Person nicht als "ein und dieselbe" erkennt - und schon kommt es zum Chaos im System. Zusätzlich kommen die Daten mit zwei bis drei Monaten Verzögerung beim Statistikamt an. Wer umzieht und einen Inlandsflug antritt, kann nicht davon ausgehen, dass die neuen Daten schon erfasst und weitergeleitet wurden. Die Schreibweise ausländischer Namen ist eine weitere Fehlerquelle. Und Kinder unter 14 Jahren ohne DNI seien ebenfalls schwer zu erfassen, heißt es.

Ab nächster Woche müssen die Airlines und Fährgesellschaften diese Möglichkeit anbieten und der Papiernachweis sollte obsolet sein. Beim Online-Buchen fragt das System die NIE oder die DNI-Nummer ab. Der Meldeort auf Mallorca ist ebenfalls anzugeben, sowie eine Einverständniserklärung, dass das System auf die Daten zugreifen kann.

Aber: Das System gleicht die Angaben mit dem Melderegister ab. Gibt es keine Fehlermeldung und der Flug oder die Fähre konnte online gebucht werden, sollte die Papierreisebescheinigung beim Check-in entfallen. Sylvia Riera vom Verband der balearischen Reiseagenturen (Aviba) empfiehlt den Reisenden trotzdem dringend, das "certificado de viaje" weiterhin dabei zu haben. Auch wenn der Passagier im Recht ist, müsse er zunächst ein neues Ticket zahlen, verpasse möglicherweise den Flug oder das Boot und müsse eine Klage gegen den Reiseanbieter oder die Fluggesellschaft einreichen.

Verlässt sich ein Reisender ausschließlich auf das neue elektronische System und erkennt dieses die Daten nicht, empfiehlt sie den Betroffenen, sofort Klage einzureichen, falls der Reiseanbieter den Rabatt verweigert. Nur so könne wirksamer Druck aufgebaut werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, besorgt sich also am besten für die Übergangszeit weiterhin den Papiernachweis des Meldeamtes. Um zu sehen, wie zuverlässig das System funktioniert, kann man die Probe aufs Exempel machen, und das Papierzertifikat zunächst in der Tasche lassen. Geht es schief, hat man zumindest in dem Moment selbst nicht das Nachsehen und kann entspannt reisen. Irgendwann wird Sara dann hoffentlich nicht mehr an den "Kinderkrankheiten" der Anfangszeit leiden und erwachsen und funktionstüchtig werden.

(aus MM 44/2014)