Die auch nach Mallorca fliegende Fluggesellschaft Ryanair erkennt in einem aktuellen Gerichtsverfahren in mindestens fünf Fällen die Entschädigungsforderungen einzelner Passagiere an, die aufgrund von Streiks bei Ryanair nicht rechtzeitig an ihr Ziel gekommen sind. Darauf wies am Dienstag die Fluggast-Schutzvereinigung Skycop hin. Bislang hatte sich die Airline stets darauf berufen, dass Streiks laut der EU-Verordnung 261/2004 nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten seien.
Ryanair erkennt Forderungen von Gästen bei Streiks an
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Entschädigungszahlung an nur 5 Fluggäste ? Lächerlich.